Hygieneaufwand durch COVID-19 Neue Empfehlung zur Abrechnung nach GOÄ
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Es gibt eine neue Abrechnungsempfehlung für aufwändige Hygienemaßnahmen, die Mediziner aufgrund der COVID-19-Pandemie ergreifen müssen: Die Bundesärztekammer teilt mit, dass hierfür seit dem 1. Januar 2022 Nr. 383 GOÄ analog zum 2,3-fachen Satz berechnet werden kann (4,02 Euro). Bislang mussten Ärzte Nr. 245 GOÄ zum 1-fachen Satz analog heranziehen (6,41 Euro).
Die Abrechnungsempfehlung gilt bis zum 31. März 2022 für ambulante Behandlungen mit unmittelbarem, persönlichen Arztkontakt. Für in derselben Sitzung erbrachte ärztliche Leistungen könne ein erhöhter Hygieneaufwand nicht zeitgleich durch Überschreiten des 2,3fachen Satzes berechnet werden, stellt die Bundesärztekammer klar.
Mitteilung der Bundesärztekammer