Legenden und Verzeichnisse Bei der GOÄ muss man rechnen
Die Nr. 3 GOÄ ist eine typische Hausarztleistung. Sie kann auch telefonisch erbracht werden. Eine indirekte Beratung des Kranken über eine berechtigte Bezugsperson (Familienangehörige, Pflegekräfte) ist ebenfalls nicht ausgeschlossen. Vor der Begründungspflicht beim Ansatz eines höheren Multiplikators sollte man nicht zurückschrecken.
Wichtig ist, dass man bei der mitunter nicht vermeidbaren Kombination der Beratungsleistung nach Nr. 3 und sog. technischen Leistungen in der GOÄ die jeweils höherwertige Variante wählt und/oder die Möglichkeit des Steigerungsfaktors in Betracht zieht. Eine Ergometrie z.B. ist mit 59,66 Euro (2,3-facher Steigerungssatz) höher bewertet als die Nr. 3 mit 20,10 Euro (2,3-fach gesteigert). In diesem Fall käme die niedriger bewertete Nr. 1 ggf. mit einem höheren Multiplikator (z.B. 3-facher Satz) und der Begründung „Zeitlich aufwendige Beratung“ in Betracht.
Ausschlüsse der Nr. 3 GOÄ vermeiden: Abrechnung von Ergometrie, Untersuchung und Beratung | |||
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GOÄ | Legende | Faktor | Euro |
1 | Zeitlich aufwendige Beratung | 3,0 | 13,98 |
7 | Untersuchung Thoraxsystem | 2,3 | 21,46 |
652 | Ergometrie | 2,3 | 59,66 |
Ähnlich sieht es bei der analogen Abrechnung von Leistungen aus. § 6 Absatz 2 der GOÄ sieht vor, dass „Selbstständige ärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden können“.
Problematisch ist, dass private Krankenversicherungen solche analogen Leistungen infrage stellen und Beihilfestellen sie oft grundsätzlich nicht anerkennen. Es ist deshalb wichtig, sorgfältig vorzugehen und vorhandene Vorschläge z.B. der Bundesärztekammer oder von Gerichten einzubeziehen.
Höherer Multiplikator wegen „Doppelberatung“
Eine analoge Bewertung für eine nicht aufgeführte Leistung kann allein aus dem Gebührenverzeichnis der GOÄ abgeleitet werden. Da das Analogverzeichnis der Bundesärztekammer vor Veröffentlichung mit dem BMG, dem Bundesinnenministerium und dem PKV-Verband abgestimmt wird, ist es faktisch eine GOÄ-Ergänzung.
Analoge Bewertungen mit Bedeutung im hausärztlichen Bereich | ||
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GOÄ | Legende | Euro 1-fach |
A26 | Früherkennungsuntersuchung zwischen 14. und 18. Lebensjahr | 26,23 |
A35 | Strukturierte Schulung einer Einzelperson mit einer Mindestdauer von 20 Min. bei Asthma bronchiale, Hypertonie, analog Nr. 33 | 17,49 |
A618 | H2-Atemtest einschließlich Kosten, analog Nr. 617 | 19,88 |
A619 | 13C-Harnstoffatemtest, analog Nr. 615 | 13,23 |
A659 | Langzeitblutzuckermessung | 23,31 |
A750 | Hautkrebsscreening | 6,99 |
A3732 | Troponin-T-Schnelltest, analog Nr. 3741 | 11,66 |
A3734 | Qualitativer immunologischer Nachweis Albumin im Stuhl, analog Nr. 3736 | 6,99 |
Beispiele für solche Empfehlungen sind die Abrechnung des Hautkrebsscreenings analog nach Nr. A750 GOÄ oder der Nr. A659 GOÄ zur Abrechnung der kontinuierlichen Blutzuckermessung über mindestens 18 Stunden. Beim Hautkrebsscreening kommt hinzu, dass die Nr. 29 GOÄ mit einem höheren Multiplikator angesetzt werden kann, weil es zu einer „Doppelberatung“ (Check-up und Hautkrebsscreening) kommt.
Medical-Tribune-Bericht