Neue GOÄ Kammer und Verband wollen Ärzte in puncto Steigerungsfaktoren, Abdingung und Analogabrechnung anspitzen

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Privatrechnung Autor: Michael Reischmann

Die BÄK schätzt das Ausgabenplus auf 9,25 % gegenüber 2017. Die BÄK schätzt das Ausgabenplus auf 9,25 % gegenüber 2017. © HNFOTO – stock.adobe.com

Die von der BÄK Ende 2022 kalkulierten Preise in der neuen GOÄ müssen noch mit der PKV konsentiert werden. 

Zudem wird in einer Testphase überprüft, welche zusätzlichen Kosten auf Privatversicherer und Beihilfe zukommen. Die BÄK schätzt das Ausgabenplus auf 9,25 % gegenüber 2017. Das berichtet Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein. „Wir brauchen noch in diesem Jahr eine neue GOÄ“, hält er den politischen Druck hoch. Bis dahin könne man es Ärzten nicht verdenken, wenn sie versuchen, sich mit analogen Bewertungen, höheren Steigerungssätzen und abweichenden Vergütungsvereinbarungen selbst zu helfen. Die Kammer komme dem Auftrag ihrer Versammlung nach, die rechtliche Beratung der Ärzte „in diesen Punkten zu intensivieren“.

Um die „Blockadehaltung des Bundesgesundheitsministers“ bei der GOÄ-Novellierung zu lockern, fordert der Berufsverband der Deutschen Dermatologen seine Mitglieder auf, bei privatärztlichen Abrechnungen mit der „veralteten“ GOÄ höhere Steigerungsfaktoren als den 2,3-fachen Satz zu nutzen. Je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand der Leistung sei eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Gebührensatz möglich. Auch das Instrument der Abdingung, der Abschluss einer abweichenden Honorarvereinbarung mit Privatpatienten, werde nur zögerlich genutzt. Der Verband kündigt an, für seine Mitglieder rechtskonforme Handreichungen erstellen zu wollen. „Wenn wir höhere Steigerungsfaktoren als bislang konsequenter nutzen, bemerken vielleicht auch die Kostenträger, dass es günstiger ist, die GOÄneu so einzuführen, wie sie aktuell kalkuliert ist.“ 

Medical-Tribune-Bericht