GOÄ-Reform Entwurf der Ärzteschaft liegt im Ministerium
Es wird Zeit, dass bei den Beratungen um eine neue GOÄ etwas passiert! Der Ursprung des Regelwerks geht aufs Jahr 1965 zurück. 1983 gab es eine Überarbeitung und 1996 einige Neuregelungen. Danach folgten nur Einzelanpassungen, die am Grundproblem, der völligen Überalterung der Legenden und Bewertungen, kaum etwas geändert haben.
Erst seit 2008 kann man vom Beginn einer konstruktiven Arbeit an der GOÄ sprechen. Seit diesem Zeitpunkt und bis ins Jahr 2013 war ich selbst Mitglied des Gebührenordnungsausschusses der BÄK und konnte die Ereignisse persönlich verfolgen. Passiert ist hier zunächst wenig. Es gab Überlegungen und Erhebungen als Grundlage für eine Neuordnung und -bewertung.
Ein Durchbruch wurde mit Dr. Klaus Reinhardt als Vorsitzendem der Gebührenordnungskommission erzielt. Dessen spätere Wahl zum Präsidenten der BÄK hat das Thema zur Chefsache gemacht. Unter Mitarbeit aller Berufsverbände und den Fachgesellschaften wurden inhaltlich abgestimmte Legenden entwickelt, denen anschließend auch die PKV zustimmte. Ein Schweizer Institut, das die Bewertungen des EBM kalkuliert hatte, wurde beauftragt, dies ebenfalls für die neuen GOÄ-Leistungen zu tun. Was nun vorliegt und von der BÄK beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingereicht wurde, ist das Ergebnis dieser Arbeit.
Mit der Übergabe der neuen GOÄ-Fassung – mit den zunächst nur auf Ärzteseite vorgenommenen Bewertungen – ist ein erster ernsthafter Schritt unternommen worden, das Thema endlich zum Abschluss zu bringen. Die Politik – konkret der Bundestag und das BMG – müssen nun handeln.
Wie lässt sich politischer Handlungsdruck aufbauen?
Wie sehr ein Handlungsdruck entsteht, hängt allerdings vom Partner, den privaten Kassen, ab. Diese haben sich in Pressemeldungen moderat zum Vorpreschen der BÄK geäußert und eine weitere Zusammenarbeit zugesichert. Die spielt sich jetzt allein auf der finanziellen Ebene ab.
Nach Informationen aus der BÄK gab es zwischenzeitlich etwa 1.500 Probeabrechnungen, anhand derer die Auswirkungen der Reform beurteilt werden sollen. Gelingt es der BÄK, sich mit der PKV auf eine gemeinsame Bewertung zu einigen, steht einer Beschlussfassung im Parlament eigentlich nichts mehr im Weg. Die Vorgabe des BMG, dass im Rahmen der Novellierung die Preiskomponente nur um maximal 6,4 % steigen darf, kann keine Rolle mehr spielen, da ein solcher Zuwachs durch die Teuerungsrate längst aufgebraucht ist.
Die BÄK möchte so schnell wie möglich eine Einigung mit der PKV über die Bewertungen erzielen. Wenn das BMG auf die Vorlage eines solchen Entwurfs nicht reagiert, müsste politischer Druck aufgebaut werden. Die BÄK erwägt den Ärzten zu empfehlen, persönliche Leistungen, wie Gespräche oder Hausbesuche, grundsätzlich nur noch mit einer Abdingung, z.B. zum Höchstmultiplikator, anzubieten und/oder vertragliche Vereinbarungen mit der PKV zu treffen, die bereits auf der Reform aufbauen. Das klingt entschlossen, wird aber nur erfolgreich sein, wenn die Ärzte solchen Empfehlungen auch folgen. Ein „Kuscheln“ mit dem Minister wie beim Neujahrsempfang in der Nobeletage des Berliner KaDeWe wird dagegen nicht zum Ziel führen.
Medical-Tribune-Bericht