Behandlung Geflüchteter in NRW Vertrag zwischen KVen und Land geschlossen

Abrechnung und ärztliche Vergütung Autor: MT

Der Vertrag trat am 12. April in Kraft. Der Vertrag trat am 12. April in Kraft. © vladwel – stock.adobe.com

In Nordrhein und Westfalen-Lippe regelt nun ein Vertrag mit dem Land die Versorgung Geflüchteter aus der Ukraine. Er gilt zusätzlich zum Asylbewerberleistungsgesetz. 

Den beiden nordrhein-westfälischen KVen ist es gelungen, mit dem Land einen einheitlichen Vertrag für die Behandlung Geflüchteter zu schließen. Die Vereinbarung über die finanzierten Leistungen gilt zusätzlich zum Asylbewerberleistungsgesetz und trat am 12. April in Kraft.

Land und Kassenärztliche Vereinigungen regeln in ihrem Kontrakt  zum Beispiel die Durchführung der freiwilligen ärztlichen Erstuntersuchung. Diese umfasst einen Gesundheitscheck und die Untersuchung auf übertragbare Krankheiten. Auch erhalten die Geflüchteten das Angebot, sich gegen diverse Krankheiten impfen zu lassen. Vertragspartner auf Landesseite sind das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sowie das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI).

COVID-19-Impfungen sind nicht Bestandteil der Vereinbarung; sie werden durch die koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCI) der Städte und Kreise organisiert.

Pressemitteilung der KVen Nordrhein und Westfalen-Lippe