Labordiagnostik: Wer ist zuständig?
Wer ist bei gleichzeitiger haus- und fachärztlicher Behandlung eines Patienten für die Labordiagnostik verantwortlich? Seit der zum April 2018 in Kraft getretenen Laborreform ist diese Frage umstritten. Angefeuert wird die Diskussion über die Angst um den Wirtschaftlichkeitsbonus.
In einem Sonder-Newsletter bezieht die KV Schleswig Holstein Stellung: Maßnahmen, die der Arzt im Rahmen seiner Diagnostik oder Behandlung für notwendig erachtet, müssen von ihm nicht nur verantwortet, sondern auch veranlasst und wirtschaftlich durchzuführen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Fragestellung zu seinem Fachgebiet gehört.
Für die Veranlassung eines Laborwertes sei somit derjenige zuständig, der den Wert benötigt. In der hausärztlichen/fachärztlichen Koodination seien die für eine Verdachtsdiagnose notwendigen Basisuntersuchungen also durch den Hausarzt zu veranlassen, um anschließend gegebenenfalls eine Überweisung an einen Facharzt zu veranlassen. Ist dann nach der Zuweisung zum Facharzt eine ergänzende oder erstmalige laborgestützte Diagnose notwenig, fällt das wiederum in den Veranlassungsbereich des Facharztes.