Hornhautvernetzung wird Kassenleistung
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, für Patienten mit Keratokonus künftig die Hornhautvernetzung als Behandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.
Behandeln lassen können sich demnach Patienten mit Keratokonus und subjektiver Sehverschlechterung, sobald ein Fortschreiten der Erkrankung diagnostiziert wurde.
Von einer Verschlimmerung kann gesprochen werden, wenn:
- die maximale Hornhautbrechkraft um ≥ 1 Dioptrie oder
- der Astigmatismus um ≥ 1 Dioptrie zugenommen hat.
Nachdem das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss geprüft hat, tritt er in Kraft.