Geld für Arzneimittel Vorgaben für regionale Abkommen vereinbart

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Michael Reischmann

Diese Rahmenvorgabe dient als Basis für die Arzneimittelvereinbarungen der regionalen KVen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Diese Rahmenvorgabe dient als Basis für die Arzneimittelvereinbarungen der regionalen KVen mit den gesetzlichen Krankenkassen. © Timo Blaschke – stock.adobe.com

Das GKV-Ausgabenvolumen für Arzneimittel steigt 2025 bundesweit um 5,1 %, informiert die KBV. 

Mit 4,2 Prozentpunkten ist darin berücksichtigt, dass jährlich kostenträchtige Medikamente mit neuen Therapieansätzen auf den Markt kommen. Für die Preisentwicklung wurde ein Plus von 0,7 % angesetzt.

Diese Rahmenvorgabe dient als Basis für die Arzneimittelvereinbarungen der regionalen KVen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Hierbei werden weitere Faktoren berücksichtigt, z. B. die Zahl und Altersstruktur der Versicherten.

So ist es auch bei den Heilmittelvereinbarungen. Hier erwarten die KBV und der GKV-Spitzenverband einen Ausgabenanstieg von mindestens 3,5 %. Begründet wird dieser insbesondere mit Mehrausgaben bei der neu eingeführten Blankoverordnung in der Physio- und Ergotherapie. Zudem schlagen höhere Heilmittelpreise zu Buche. Da aber noch nicht alle Preissteigerungen fürs nächste Jahr feststehen, geht die KBV davon aus, dass das Ausgabenvolumen nochmals nachträglich erhöht werden muss. 

Quelle: KBV-Praxisnachrichten