32 000 Produkte: GKV-Spitzenverband hat das Hilfsmittelverzeichnis renoviert
Die „Renovierung und Modernisierung“ des Heilmittelverzeichnisses samt Pflegehilfsmittelverzeichnis ist abgeschlossen – so wie im Heil- und Hilfsmittelgesetz vorgegeben, sagt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. Bei der Überarbeitung von 41 Produktgruppen zwischen Juli 2015 bis Dezember 2018 wurden mehrere Tausend Produkte aus der vorherigen Liste entfernt und zahlreiche neue aufgenommen.
Grundlage sind neu festgelegte Qualitätsstandards sowohl für die Produkte selbst als auch für die Dienstleistungen, die bei ihrer Abgabe zu leisten sind. Auch auf die Preise wirken sich die Neuregelungen aus: „Ab sofort müssen alle Leistungserbringer GKV-Versicherte zuerst über zuzahlungsfreie, krankenkassenfinanzierte Hilfs- und Pflegehilfsmittel aufklären, bevor höherpreisige Alternativen angeboten werden dürfen“, so Kiefer. Für sensible Bereiche wie Stomaartikel, Brustprothesen, Orthesen und Schienen gelten besondere Regelungen. So muss die Beratung und Information der Versicherten hierzu nicht nur angemessen und diskret, sondern auch akustisch und optisch abgegrenzt erfolgen.
Die Entwicklung der Fortschreibungsinhalte erfolgte unter Einbeziehen von Kassen, Leistungserbringern, Patientenvertretern, Medizinischem Dienst und Herstellerverbänden. Künftig sollen, so die Übereinkunft, individuelle Versorgungsbelange stärker berücksichtigt werden.
Rollatoren sollen nicht mehr als zehn Kilogramm wiegen
Das betrifft, wie der GKV-Fachreferent für Hilfsmittel Dr. Walter Seliger darlegt, z.B. den Bedarf, einen Rollstuhl in Bahn oder Bus nutzen zu können, oder das Pflegebett für einen stark Übergewichtigen. Rollatoren sollen zudem nicht mehr als zehn Kilogramm wiegen und somit leichter bedienbar sein. Zu den neu aufgenommenen Produkten gehören u.a. mechatronische Fußpassteile und Kniegelenke, myoelektrisch gesteuerte Armprothesen sowie motorbetriebene und computergesteuerte Exoskelette, die Querschnittgelähmten das Aufstehen, Hinsetzen, Stehen und Gehen ermöglichen.
Aus dem Diabetesbereich sind rtCGM-Geräte zur Echtzeit-Glukosemessung und damit zur Unterstützung bei der Vermeidung von Hypo- und Hyperglykämien neu in den Katalog aufgenommen worden. In der Gruppe „Schuhe“ hinzugekommen ist die Produktuntergruppe „Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom“ einschließlich der Festschreibung von Qualitätsanforderungen und Indikationen.
Im zweiten Bericht des GKV-Spitzenverbandes zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses sind die Maßnahmen im Detail beschrieben. Dieser wurde Ende Februar dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt. Laut Kiefer wird darin auch vorgeschlagen, künftig alle fünf Jahre das zurzeit 32 000 Produkte umfassende Heilmittelverzeichnis zu aktualisieren bzw. anlassbezogen fortzuschreiben.
Quelle: Pressekonferenz des GKV-Spitzenverbandes