Teure Hilfsmittel Kassenspitzen wenden sich mit konkretem Forderungskatalog an die Politik
Nach Informationen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung stiegen die Gesamtausgaben für Hilfsmittel in den letzten 15 Jahren um 81 %. Pro Versicherten erhöhten sich die Ausgaben damit von rund 81 Euro auf 141 Euro. Insgesamt sind es inzwischen 10,36 Milliarden Euro zulasten der Beitragszahler pro Jahr. „Dies zeigt, der Versorgungsbedarf ist hoch. Und er soll auch zukünftig durch die GKV abgesichert werden“, erklärt dazu Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender GKV-Spitzenverband. Gerade deshalb würden wieder effiziente Steuerungselemente in der Hilfsmittelversorgung gebraucht, die den Wettbewerb neu beleben.
Gebraucht werden effiziente Steuerungsinstrumente
Laut § 33 SGB V haben gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch auf Hilfsmittelversorgung gegenüber ihrer Krankenkasse. Mehr als 42.000 Produkte betrifft das inzwischen, gelistet im Hilfsmittelverzeichnis (HMV). Dieses wird fortlaufend durch den GKV-Spitzenverband überprüft und weiterentwickelt. Festpreise gibt es für Einlagen, Hörhilfen, ableitende Inkontinenzhilfen, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie und Sehhilfen. Rund 30 Millionen Mal stellen Ärzte und Krankenhäuser entsprechende Verordnungen aus. Tendenz steigend.
Die AOK Bayern, die Techniker Krankenkasse und der GKV-Spitzenverband sorgen sich um eine zukunftsfeste Hilfsmittelversorgung, denn durch politische Entscheidungen der vergangenen Jahre ist diese schwierig umsetzbar geworden. „Wir konnten beobachten, dass es seit dem Verbot der Ausschreibungen für Hilfsmittel im Jahr 2019 zu deutlichen Preissteigerungen gekommen ist“, erklärt Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende AOK Bayern. Bei Elektrostimulationsgeräten zeige sich beispielsweise eine Preiserhöhung von 517 % im Vergleich der Jahre 2018 und 2022 im AOK-System, ohne dass eine Verbesserung der Versorgung habe festgestellt werden können.
Eine von sechs Forderungen der Kassen ist deshalb, ihnen wieder Ausschreibungen zu ermöglichen. Es fehle der Wettbewerb unter den Hilfsmittelanbietern, heißt es im Positionspapier. Ebenso könnten Festbeträge ihre positive Wirkung einer oberen Schwelle von Vertragspreisen nicht mehr entfalten. Die entsprechende Vorschrift muss daher durch den Gesetzgeber angepasst werden.
Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender Techniker Krankenkasse, mahnt zudem, die Versicherten vor unnötigen Mehrkosten zu schützen. Dass es sich um Mehrkosten handele, müsse von Sanitätshaus oder Fachgeschäft deutlich erklärt werden. Besteht ein Wunsch nach „mehr“ – z.B. Wunschfarbe oder zusätzlicher Komfort – sollte das standardmäßig dokumentiert werden müssen. Leistungserbringende sollten Gründe für Mehrkosten auch elektronisch an Kassen übermitteln müssen. Die Kassen fordern zudem, weniger Bürokratie bei Herstellern und Kassen sowie eine Senkung der Mehrwertsteuer bei Hilfsmitteln auf 7 %.
Quelle: Pressekonferenz des GKV-Spitzenverbandes