Änderungen im GKV-Katalog  Was der Juli bringt

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Medical Tribune

Zum 1. Juli sind etliche Änderungen im GKV-Katalog wirksam geworden. Zum 1. Juli sind etliche Änderungen im GKV-Katalog wirksam geworden. © Krakenimages.com - stock.adobe.com

Neues Halbjahr, neue Regeln. Zum 1. Juli sind etliche Änderungen im GKV-Katalog wirksam geworden. Die KBV gibt einen Überblick. 

Die Praxen müssen nicht mehr wöchentlich ihre tagesbezogenen COVID-19-Impfdaten über das Impf-DokuPortal der KBV übermitteln. Wie bei anderen Schutzimpfungen auch, genügt die Dokumentation in der Patientenakte sowie im Impfausweis. Die Abrechnung über Pseudoziffern und unter Angabe der Chargennummer gilt unverändert.

Laut Digital-Gesetz sind jetzt alle Arzt- und Psychotherapiepraxen verpflichtet, eArztbriefe empfangen zu können. Alles zum Thema: kbv.de/media/sp/Praxisinformation_eArztbrief.pdf

Die Gebühren der gesetzlichen Unfallversicherung sind um 4,22 % gestiegen. Zudem wurden neue Leistungen aufgenommen, etwa zur Schmerztherapie. 

In der häuslichen Krankenpflege können Ärzte eine sog. Blankoverordnung ausstellen. Damit übertragen sie die Entscheidung über Häufigkeit und Dauer bestimmter Maßnahmen, z.B. bei der Kompressionsbehandlung, an die Pflegefachkraft. Hierzu wurde das Verordnungsformular 12 geändert. 

Hausärztliche und gynäkologische Praxen können Patientinnen zwischen 70 und 75 Jahre auf ihren Anspruch auf Teilnahme am bundesweiten Mammografie-Screening-Programm hinweisen. Einen Info-Flyer dazu bietet der G-BA online an.

Operative Eingriffe bei Brustimplantaten müssen Vertragsärzte jetzt über die TI-Webanwendung ans neue Implantateregister (IRD) melden. Perspektivisch soll das Verfahren in die Praxissoftware integriert werden. Ab Januar 2025 folgen Meldungen zur Erfassung von Endoprothesen für Hüfte und Knie sowie von Aortenklappen.