Übersicht Zur Kliniktransparenz gehören auch Zertifikate
Am 28. März 2024 ist das Krankenhaustransparenzgesetz in Kraft getreten. Seit Mai ist das Transparenzverzeichnis zur Behandlung an Kliniken nun online (siehe beigestellten Link). Geregelt ist das im § 135d SGB V. Demnach aktualisiert das Bundesgesundheitsministerium das Verzeichnis fortlaufend. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) liefern die Qualitätsdaten.
In dem Verzeichnis wird u.a. Folgendes zu einzelnen Klinikstandorten veröffentlicht:
- Fallzahlen erbrachter Leistungen (bis zum 30.9.2024 differenziert nach Fachabteilungen, danach nach Leistungsgruppen),
- zugeordnete Versorgungsstufe,
- personelle Ausstattung im Verhältnis zum Leistungsumfang,
- patientenrelevante Ergebnisse von Qualitätssicherungsmaßnahmen,
- Erfüllen der vom G-BA beschlossenen Mindestmengen,
- Vorliegen aussagekräftiger Qualitätssiegel und Zertifikate, die ein Krankenhausträger dem IQTIG nachgewiesen hat.
Gehören zu diesen Zertifikaten auch die der DDG? Schließlich bietet die Fachgesellschaft seit vielen Jahren Zertifizierungen zur Qualitätssicherung und zur Orientierung für Einweiser*innen und Patient*innen an.
Im stationären Bereich sind das
- die „Klinik mit Diabetes im Blick DDG“ mit klinikweiten Standards zur Diabetesversorgung,
- das „Diabeteszentrum DDG“ mit zertifizierten Strukturen und Prozessen für hervorragende Standards und
- das „Diabetes Exzellenzzentrum DDG“ mit einem Qualitätsmanagement für höchste Ansprüche an die Versorgung.
„Wir haben bei unserem parlamentarischen Empfang im Februar von den anwesenden Politikern mündlich gehört, dass die DDG Zertifikate in den Transparenzatlas aufgenommen werden sollen“, erinnert Präsident Prof. Dr. Andreas Fritsche. „Mehr wissen wir aber nicht.“
Marc M. Kinert, Pressesprecher des IQTIG, berichtet auf Anfrage der diabetes zeitung: „Das Vorgehen zur Erhebung und Bewertung der Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln wird zeitnah starten.“ Das IQTIG wird die Herausgeber zur Registrierung aufrufen und ein Online-Abfrage-Tool bereitstellen. Nach den Eingaben erfolgt die Bewertung. Die „als aussagekräftig befundenen Zertifikate“ werden – soweit der Krankenhausträger ihre Gültigkeit für den Standort belegt – im Bundes-Klinik-Atlas genannt. Der gesamte Vorgang „wird vermutlich erst Anfang 2025 abgeschlossen sein“, so Kinert. „Ob DDG Zertifikate als aussagekräftig bewertet werden, können wir vorab nicht sagen.“
Bis 2025 muss aber niemand warten, der sich über einen Klinik- oder Praxisstandort mit DDG Zertifikat informieren möchte. Denn diese sind auf der Homepage der Fachgesellschaft zu finden – ebenso wie detaillierte Angaben, welche Kriterien eine Einrichtung erfüllen muss, um ein Zertifikat erlangen zu können.