KBV hat erstes Medizinisches Informationsobjekt zur Bewertung freigegeben
Die Herkulesaufgabe für die Definition der Inhalte in der elektronischen Patientenakte (ePA) hat der Gesetzgeber der Kassenärztlichen Bundesvereinigung übertragen. Mit dem Start der ePA im Jahr 2021 soll diese Aufgabe erfüllt sein. Das schaffen wir, ist die KBV-Spitze zuversichtlich und präsentiert die ersten Ansätze. Viele solcher MIOs wird es geben, begonnen wird mit dem MIO digitaler Impfpass bzw. E-Impfpass bis Mitte dieses Jahres. Es folgen voraussichtlich bis zum Jahresende die MIOs für Mutterheft und U-Heft.
Alle Systeme müssen die Daten lesen können
„Ziel ist, dass die Information von verschiedenen Akteuren und Systemen – zum Beispiel unterschiedlicher Praxisverwaltungs- oder Krankenhaussoftware – gelesen und verwendet werden kann“, erklärt der KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen. Damit könnten dann Praxen untereinander, aber auch mit Kliniken oder anderen Bereichen, etwa Krebs-Registerstellen, Informationen austauschen, ohne dass diese zuerst „übersetzt“ werden müssen und dadurch vielleicht verloren gehen oder missverstanden werden.
Auf der Agenda stehen ferner das Bonusheft für den Zahnarztbesuch, der Krankenhaus-Entlassbrief – als wichtiges sektorenübergreifendes Projekt – sowie Labordaten. Die KBV hat für die MIO-Entwicklung Experten sowohl für die medizinischen Inhalte als auch für die Umsetzung in Digitalsprache eingestellt und zudem umstrukturiert. In der kv.digital (ehem. KV Telematik GmbH) wurde ein eigener Geschäftsbereich für MIOs geschaffen, teilt KBV-Vorstand Dr. Thomas Kriedel mit. Außerdem wird mit weiteren Akteuren kooperiert, um deren Interessen berücksichtigen zu können, auch wenn die KBV letztlich allein über die MIOs entscheidet. Mit rund 20 Organisationen läuft die Verständigung. Außerdem setzt die KBV auf Transparenz. Auf der neuen öffentlichen Webplattform mio.kbv.de werden alle Projekte nicht nur vorgestellt. Die KBV fordert auch zur Kommentierung derselben auf.
Zurzeit steht hier die Impfpass-Standardisierung zur Bewertung an. Inhalt sind Daten zu einer aktuellen Impfung, wie im Papierheft, sowie die Übertragung von Impfungen aus der Vergangenheit. Künftig sollen durch automatischen Abgleich mit Empfehlung der Ständigen Impfkommission fehlende und zu wiederholende Impfungen schnell ersichtlich sein.
Die Aufnahme in die ePA muss die Gematik regeln
„Wir sorgen dafür, dass das, was wir empfangen, das Gleiche ist, wie das, was andere abgeschickt haben“, betont der KBV-Chef. Er ist überzeugt, dass Deutschland mit der Standardisierung der Informationen weltweit eine Pionierrolle einnehmen kann. MIOs könnten auch bei einer europaweiten Patientenakte helfen.
Dass die MIOs im ärztlichen Praxisalltag, sprich in der ePA, ankommen können, ist schließlich Aufgabe der Gematik. Erst, wenn die Spezifikation geregelt ist, können Hersteller von Praxisverwaltungssystemen MIOs in die Produkte integrieren. Das wird jedoch frühestens für die ePA 2.0, also ab 2022, realisierbar werden.
Quelle: KBV-Presseveranstaltung