KBV: „Wir sehen die elektronische Patientenakte nicht als PDF-Grab!“
Der Vorstandsvorsitzende der KBV Dr. Andreas Gassen verspürt derzeit eine unerwartete Dynamik im Gesundheitswesen. Und seine Körperschaft ist aktiv dabei. Sie wird bis Ende 2020 zur elektronischen Patientenakte (ePa) kompatible, austauschbare Medizinische Informationsobjekte (MIO) liefern, zuerst bezüglich Impfpass, zahnärztlichem Bonusheft, Mutterpass und U-Heft.
Für die Informationsübermittlung an die ePa sollen einheitliche Standards gelten, das betrifft z.B. das Format des Röntgenbildes oder Angaben zu Blutwerten. Damit sollen die Informationen letztlich für alle angeschlossenen Praxen, Kliniken usw. les- und nutzbar werden. „Wir sehen die ePa nicht als PDF-Grab!“, betont der KBV-Chef.
Allerdings ist es nicht immer leicht, die Kollegen, die die Digitalisierung in den Praxen umsetzen müssen, von ihrem Mehrwert zu überzeugen, konstatiert KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. Die Kommunikation mit dem eigenen Klientel sei zunehmend schwer, denn die Vorteile kämen bisher in den Praxen nicht an. Da sei z.B. das E-Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, für die beide parallel auch noch Ausdrucke benötigt werden. Es sei eine große Herausforderung, den Motor der Politik einerseits zu bedienen und andererseits die Versorgenden nicht zu verlieren, so Dr. Hofmeister.
Das gelte auch für jene Ärzte, die vielleicht in Kürze aus Altersgründen aus der ambulanten Versorgung ausscheiden. Sie mit Sanktionen zu belegen, weil sie nicht noch kurz vor Schluss in die Telematik-Infrastruktur (TI) investieren wollen, hält die KBV-Führung für falsch. Sie hätte sich hier vom Gesetzgeber mehr Flexibilität gewünscht. Die KBV-Führung bekräftigt nochmals ihre Forderung an die Politik klarzustellen, dass die Vertragsärzte nicht für Mängel beim TI-Anschluss haftbar gemacht werden dürften. Ansonsten seien Verunsicherung und fehlende TI-Teilnehmer die Folge. Dann helfe es auch nicht, wenn elektronische Patientenakte und MIOs entwickelt sind, erklärt Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.
Die KBV hat den Auftrag, bis Mitte dieses Jahres eine Sicherheitsrichtlinie für die Praxen zu entwickeln. Es werde hierzu noch Diskussionen geben, aber „auch das werden wir hinbekommen“, ist Dr. Kriedel zuversichtlich. Die Sicherheitsrichtlinie wird u.a. Vorgaben für die Zertifizierung von IT-Dienstleistern beinhalten. Es wird geklärt, was Praxen technisch und organisatorisch für die IT-Sicherheit tun müssen, wie Geräte zu installieren und miteinander zu verbinden sind und wie sich die Anforderungen möglichst sinnvoll in die Praxisabläufe einfügen lassen.
Medical-Tribune-Bericht