IT-Sicherheitsrichtlinie: Nicht wundern, wenn die Ärzte nicht mitmachen
Die Vertragsärzteschaft ist verstimmt. Dem ÖGD und den Krankenhäusern spendiert die Politik viel Geld für Investitionen in Digitalisierung und IT-Sicherheit. „Und die Praxen? Sie sollen für die von ihnen per Gesetz abverlangten Maßnahmen sogar noch selbst zahlen!“, empört sich KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. „Da darf sich die Politik nicht wundern, wenn die Ärzte sagen: Das machen wir nicht länger mit.“
Es sei frustrierend, „dass wir die Praxen als Folge von Gesetzen mit immer neuen Terminen und Anwendungen geradezu drangsalieren müssen, es aber bisher kaum ein Produkt gibt, das Ärzten und Patienten einen tatsächlichen Nutzen bietet“, ergänzt KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. Profiteure der Telematik-Infrastruktur (TI) seien bisher nur die Krankenkassen und die Praxisverwaltungssystem-Industrie.
Anwendungen erst einführen, wenn sie in Tests überzeugen
In Zukunft sollten alle Produkte, die in die Praxisverwaltungssoftware integriert werden, erst dann flächendeckend eingeführt werden, wenn sie ihre Praxistauglichkeit und Sinnhaftigkeit unter Beweis gestellt haben, wünscht sich der KBV-Vorstand.
Beim Thema IT-Sicherheitsrichtlinie lässt er es auf eine Konfrontation mit dem Bundesgesundheitsministerium ankommen. Es gilt nach wie vor der Beschluss der KBV-Vertreterversammlung (VV): Sie wird die Richtlinie erst dann verabschieden, wenn die Finanzierung des mit der Umsetzung verbundenen Mehraufwands für die Praxen gesichert ist. Doch „eine umfassende gesetzliche Finanzierungsgarantie wird es nicht geben“, wie KBV-Vorstandmitglied Dr. Thomas Kriedel von Gesprächen im BMG berichtet.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), mit dem die IT-Sicherheitsrichtlinie abzustimmen ist, habe hohe Anforderungen, berichtet der KBV-Vorstand. Diese müssten aber an die Verhältnisse in den Praxen – auch nach deren Größe – adaptiert werden. Zudem brauche man mehrjährige Übergangsfristen. Darüber werde weiter mit BSI und BMG geredet. Sollte das zum Erfolg führen, könnte die Richtlinie im Dezember der VV zum Beschluss vorliegen. Passiert dagegen weiterhin nichts, kann das eine Ersatzvornahme des BMG nach sich ziehen, weiß Dr. Gassen.
Quelle: KBV-Vertreterversammlung