Zwischen Basis und BMG: Drängende IT-Probleme bringen KBV-Vorstand in die Klemme
Die Forderung der Vertreterversammlung der KV Baden-Württemberg – ausgelöst vom Hausärzteverband und MEDI – wirkte wie ein Paukenschlag: Der Vorstand der KBV solle „unverzüglich“ zurücktreten, verlangten die Delegierten im Südwesten. Seit Jahren überziehe er die Praxen „mit einer völlig veralteten und störungsanfälligen Telematik-Infrastruktur“ (TI). Und dass ab Januar 2021 das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausschließlich unter Nutzung der TI vorgeschrieben werde, mache es „Praxen ohne Konnektor unmöglich, die reguläre vertragsärztliche Betreuung ihrer Patienten fortzuführen“.
In einem offenen Brief an den KBV-Vorstand legten die „FALK“-KVen (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland und Westfalen-Lippe) sowie die KV Niedersachsen nach: Die TI-Ausgestaltung könne so nicht mehr akzeptiert werden. Der Unmut in der Kollegenschaft werde zu groß. Die neun KVen fordern den KBV-Vorstand auf, beim Bundesgesundheitsminister vorstellig zu werden. Das Ziel: Sanktionen wegen einer fehlenden TI-Anbindung sollen ausgesetzt werden, „bis eine sichere softwarebasierte Vernetzungsstruktur für die Praxen geschaffen ist“.
Zudem wird eine Finanzierung aller TI-Kosten durch die GKV gewünscht – was auch Praxis-Investitionen aufgrund der gesetzlich vorgegebenen IT-Sicherheitsrichtlinie betrifft. Diese könnten nämlich so hoch ausfallen, dass sie für „alle psychotherapeutischen Praxen“ nicht tragbar seien und dass ältere Ärzte zur Vermeidung des Aufwands „ihre Praxen vorzeitiger als geplant schließen“, so die Befürchtung der alarmierten KV-Vorstände.
Trotz Coronakrise keine Kompromisse bei Deadline
Bezüglich der vertragsärztlichen Pflicht, AU-Bescheinigungen ab Januar 2021 elektronisch an die Krankenkassen übermitteln zu müssen, bezweifeln die Briefschreiber, dass dafür „angesichts der Protesthaltung der Ärzte“ die erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig flächendeckend geschaffen werden können.
Erforderlich zur eAU-Übermittlung sind u.a. ein Update des TI-Konnektors zum E-Health-Konnektor, der Einsatz eines KIM-Dienstes (Kommunikation im Medizinwesen) zur sicheren Datenübermittlung sowie ein elektronischer Heilberufsausweis für die Signatur. Um all das müssen sich die Vertragsärzte in den nächsten Wochen und Monaten kümmern, soll der 1. Januar 2021 eingehalten werden. Auch TI-Nutzungen, wie das Bearbeiten des Notfalldatensatzes, hängen daran. Bislang kündigt aber nur ein IT-Unternehmen sein Konnektor-Upgrade und einen KIM-Dienst konkret an.
Dass die diversen Umsetzungstermine für IT-Sicherheitsrichtlinie, eAU, eRezept, elektronische Patientenakte, Verordnungssoftware etc. kaum zu halten sein werden, hatte der KBV-Vorstand schon Mitte April Minister Jens Spahn mitgeteilt. Mit Verweis auf Verzögerungen durch die Coronakrise warb die Körperschaftsspitze für das Aussetzen oder Verlängern von Fristen.
Daran erinnert das KBV-Trio auch in seiner Antwort an die Vorstände der besorgten KVen vom 14. Juli: Man habe sich „vehement“ für die zwischen KBV und KVen abgestimmten Positionen eingesetzt und diese dem Ministerium „unmissverständlich“ klargemacht. Jedoch: Das BMG habe „keine Bereitschaft erkennen lassen“, auf die Änderungswünsche einzugehen.
Sollten die gemeinsamen Bemühungen von KBV und KVen weiterhin erfolglos bleiben, werde der KBV nichts anderes übrig bleiben, „als im Rahmen des Möglichen die Umsetzung der Vorgaben gegenüber dem BMG zu verweigern, da der KBV-Vorstand sehr genau um die Bedeutung dieser Forderungen für unsere Vertragsärzteschaft weiß“, schreiben die Dres. Gassen, Hofmeister und Kriedel. Sie sehen sich auch an das Votum der KBV-Vertreterversammlung gebunden, den gesetzlichen Auftrag, eine IT-Sicherheitsrichtlinie für die Praxen zu beschließen, solange aufzuschieben, bis „die Finanzierung durch den Gesetzgeber geklärt ist“.
Bei Dr. Gottfried Ludewig, Leiter der Abteilung Digitalisierung und Innovation im BMG, kommt das nicht gut an. Schon die Datenschutz-Grundverordung verpflichte die Praxisinhaber, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz ihrer Gesundheitsdaten zu ergreifen, erwidert er. Mit der IT-Sicherheitsrichtlinie konkretisiere die KBV diese Vorgaben lediglich. Ihr Nichthandeln schaffe Rechtsunsicherheit zulasten der Vertragsärzte.
Finanzierungshilfen sind mit der GKV auszuhandeln
Dass mit den Anforderungen der Richtlinie zwingend Mehraufwände verbunden sind, bezweifelt der BMG-Abteilungsleiter in einem Brief an den KBV-Vorstand. Zudem stehe KBV und GKV-Spitzenverband frei, sich auf eine Finanzierung zu verständigen. Dr. Ludewig erwartet von der KBV, dass sie „die IT-Sicherheitsrichtlinie auch ohne aufsichtsrechtliche Maßnahmen schnellstmöglich verabschieden“ wird. Die Alternative schwingt darin mit: Sonst macht es das BMG per Ersatzvornahme.
Auch anderen von der KBV gewünschten Terminverschiebungen kommt das Ministerium bislang nicht entgegen. Offenbar ist man fest entschlossen, die Zügel bei der Digitalisierung straff zu halten.
Wer wird den längeren Atem bzw. Kompromissbereitschaft zeigen? Der Unmut in der Ärzteschaft über TI-Pannen und IT-Pflichten ist jedenfalls wieder hörbar geworden. Die Allianz Deutscher Ärzteverbände fordert Gesetzgeber und Körperschaften auf, die bisherigen Vorgaben zu überarbeiten und praktikable Vorschläge für die Digitalisierung zu unterbreiten. Die Androhung von Ersatzvornahmen durch das BMG hält man für kontraproduktiv.
Medical-Tribune-Bericht