Sinnhafte digitale Transformation: Bundesärztekammer legt Maßnahmenkatalog vor
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Die Coronakrise habe Nutzen und Schwachstellen in den Strukturen sichtbar gemacht, so der Ausgangspunkt eines Positionspapiers der Bundesärztekammer. Von diesen Erfahrungen könne man ausgehen. Die Pandemie habe zu einer deutlichen Zunahme des Einsatzes digitaler Anwendungen geführt. Diese kurzfristig implementierten digitalen Angebote sollten nach der Pandemie nutzbar bleiben und zügig weiterentwickelt werden.
Die 12 Forderungen der BÄK
1. Flächendeckender Ausbau und unkomplizierter, diskriminierungsfreier Zugang zu nach Möglichkeit BSI-zertifizierten Videokonferenzmöglichkeiten
2. Besserer Zugang zu Wissensdatenbanken und aktuellen Forschungsergebnissen für Ärztinnen und Ärzte
3. Ausbau von Telekonsilen mit Experten, unmittelbar beteiligten Kollegen und anderen Berufen und Einrichtungen im Gesundheitswesen, insbesondere für die Betreuung von Pflegeeinrichtungen und Altersheimen
4. Ausbau von Monitoring-Möglichkeiten für ambulante Patienten
5. Die Qualifizierung der Ärzteschaft, der medizinischen Fachangestellten und der Pflegeberufe für den Umgang mit digitalen Anwendungen
6. Etablierung eines einheitlichen Identity-Access-Management für Ärzte in der Verantwortung der Ärztekammern
7. Flächendeckende Einführung einer einheitlichen und sicheren Messenger-App/Anwendung für eine schnelle asynchrone, unproblematische Kommunikation im gesamten medizinischen Bereich
8. Etablierung von (elektronischen) Signalisierungs-, Melde- und Informationswegen für die Koordinierung der Versorgung sowie für die Beschaffungen z.B. von Schutzausrüstungen
9. Dauerhafte Möglichkeit der Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit über Telefon- und Videokontakt für Bestandspatienten
10. Erweiterung von Registern für medizinische Ressourcen (z.B. DIVI-Intensivbettenregister)
11. Medizinische und ethische Begleitforschung bei der Weiterentwicklung digitaler Anwendungen
12. Zurverfügungstellung digitaler Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Patienten und ihren Angehörigen
Telefonische AU und Telemedizin waren hilfreich
Zu den Maßnahmen und Möglichkeiten, die für Ärzte in der Coronakrise hilfreich gewesen seien, zählt die Ärztevertretung die telefonische Krankschreibung, das erweiterte Angebot an Videokonferenzsystemen, den schnelleren Wissensaustausch über telemedizinische Anwendungen, den kostenlosen Zugang zu Datenbanken und die Ausweitung des Telemonitorings. Auch die interprofessionelle und offene Diskussion zu digitalen Anwendungen habe Fortschritte in der Medizinethik mit sich gebracht, auf die man direkt zurückgreifen könne. Strukturelle Defizite hingegen stellt die BÄK fest in der Verfügbarkeit eines sensorgestützten Monitorings bei ambulanten chronisch-kranken Patienten oder solchen in Quarantäne oder Pflegeeinrichtungen. Das gleiche gilt für die digitale Anbindung der Ärzte an ihre Körperschaften und den Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie bei der Interoperabilität von Softwaresystemen. Vor allem aber habe der „Stresstest“, wie Dr. Peter Bobbert, Co-Vorsitzender des BÄK-Ausschusses Digitalisierung der Gesundheitsversorgung, die Pandemiezeit nennt, Defizite bei spezifischen Messenger-Diensten und virtuellen Identitäten für Ärzte sichtbar gemacht. Und auch das weiterhin Testregionen fehlen, würde sich auf die Entwicklung von Maßnahmen negativ auswirken. Es gebe zwar digitale Anwendungen, doch sei deren Nutzen teilweise nicht erkennbar, unterstreicht der BÄK-Vorstand die Notwendigkeit, dass sich solche IT-Lösungen bei den Ärzten bewähren müssen. Die Ärzteschaft müsse sich jetzt einbringen. Sonst könne eine Parallelwelt entstehen mit den Ärzten auf der einen Seite und den ITlern auf der anderen Seite.Medical-Tribune-Bericht