Rote-Hand-Briefe: Künftig soll digital über Arzneimittelrisiken informiert werden
Einige Ärzte erhalten Rote-Hand-Briefe offenbar nur zeitverzögert, zudem komme es vor, dass die Schreiben trotz des auffälligen Symbols als unwichtige Routinesendung fehlinterpretiert werden. Dies berichtet die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) in ihrem Informationsblatt „Arzneiverordnung in der Praxis“. Man prüfe daher, inwiefern der Versand von Rote-Hand- und Informationsbriefen elektronisch erfolgen könnte.
Implementierung in Praxissoftware?
So werde derzeit intensiv diskutiert, inwiefern die digitale Zustellung zeitgemäßer, günstiger und sicherer sein könnte als der Postweg, heißt es in der Publikation. Denkbar sei beispielsweise die Implementierung der Briefe in der Verwaltungssoftware von Praxen und Apotheken. Dort könnten die Hinweise dem jeweiligen Arzneimittel sogar direkt zugeordnet werden. Allerdings müsste sichergestellt sein, dass die Anbieter der Software neue Informationen zu den Risiken eines Produkts schnell und zuverlässig einpflegen.
Eine alternative Lösung wäre der digitale Versand der Schreiben an die Fachverbände, die sie wiederum an einzelne Ärzte weiterleiten können. In den letzten Jahren sei zudem erwogen worden, die Briefe per E-Mail zu versenden oder eine App zu nutzen, heißt es in dem Blatt weiter. Diese Ideen wurden jedoch verworfen.
Mediziner, die bereits jetzt elektronisch informiert werden möchten, können den kostenlosen Newsletter „Drug Safety Mail“ der AkdÄ abonnieren. Zudem können alle Rote-Hand-Briefe auch auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingesehen werden.
In den letzten fünf Jahren versendeten die pharmazeutischen Unternehmen deutlich mehr Rote-Hand-Briefe als Informationsbriefe. Im vergangenen Jahr wurden beispielsweise 40 von Ersteren und nur drei von Letzteren versendet.
Die beiden Arten von Schreiben unterscheiden sich in ihrer Dringlichkeit. Rote-Hand-Briefe sollen schnellstmöglich über neue therapierelevante Aspekte eines Arzneimittels informieren, etwa über Kontraindikationen, Warnhinweise oder Qualitätsmängel. Für Ärzte besteht unter Umständen unmittelbarer Handlungsbedarf. Die Briefe mit dem auffälligen Symbol werden auch verwendet, um an wichtige Kontraindikationen zu erinnern, sofern bekannt geworden ist, dass diese nicht ausreichend beachtet werden.
Informationsbriefe nicht direkt relevant für Therapie
Informationsbriefe dagegen haben keinen direkten Einfluss auf die Therapie. Sie informieren beispielsweise über eine Erweiterung der Zulassung oder über geänderte farbliche Markierungen auf der Verpackung. Sie sollen der Ärzteschaft helfen, die Anwendung des Arzneimittels sicherer zu machen.
Die Pharmaunternehmen stimmen den Inhalt und Empfängerkreis der Schreiben mit dem BfArM oder dem Paul-Ehrlich-Institut ab, bei Qualitätsmängeln mit der zuständigen Landesbehörde. Informationsbriefe können jedoch auch ohne diese Abstimmung versendet werden.
Quelle: Information der AkdÄ