E-Rezept kommt 2022 per Code in die App
Medikamente, die Vertragsärzte derzeit auf dem Muster 16 verschreiben, müssen ab 2022 verpflichtend elektronisch verordnet werden. Auch für Privatrezepte will die gematik bis dahin alles vorbereitet haben. Es folgen BtM-Verordnungen, T-Rezepte, Apps, Grünes Rezept sowie Heil- und Hilfsmittel. Das berichtete Hannes Neumann, Produktmanager E-Rezept bei der gematik, auf der virtuellen Messe „expopharm impuls“.
Der Ablauf sieht so aus: Der Arzt signiert mithilfe seines Heilberufsausweises das im Praxisverwaltungssystem erstellte E-Rezept und überspielt die Verordnung in den „Fachdienst E-Rezept“ in der Telematik-Infrastruktur. Der Patient erhält die Verordnung als QR-Code auf seine gematik-App. Der Arzt kann den Code auch ausdrucken und auf Papier mitgeben. Bei der Heimversorgung werde das zunächst eine praktische Lösung sein, so Neumann.
Verordnungsverhalten könnte ausgewertet werden
Das Smartphone vor den Apothekenscanner halten
Die Apotheke antwortet (sofort/heute/am nächsten Werktag/nicht verfügbar) und nennt die Bereitstellungsmöglichkeiten (Selbstabholung / Botendienst / Versand). Auch Freitext ist möglich. Nach der Rückmeldung der Apotheke entscheidet der Versicherte über die verbindliche Einlösung. Übertragen wird die gewünschte Bezugsart und der Zugriffslink aufs E-Rezept. Auch nach dem Einlösen kann die Apotheke mit dem Kunden chatten. Der Versicherte kann auch direkt eine Apotheke aufsuchen und dort sein Smartphone mit dem 2D-Code (oder einen Ausdruck) vor einen Scanner halten. Die weitere Abwicklung (Abzeichnen, Abrechnung) erfolgt dann elektronisch. Wer sein Rezept nicht einlösen möchte, kann es per App löschen. Welche Rolle spielt dabei die elektronische Gesundheitskarte? Nur eine indirekte. Der Versicherte benötigt sie zur Authentifizierung, wenn er im Klartext lesen möchte, welche Verordnungsangaben im 2D-Code stecken. Und die eGK dient als Speicherort für den elektronischen Medikationsplan (eMP), in den der Apotheker auch OTC-Produkte eintragen kann. Ein gepflegter eMP und die dokumentierte Medikationshistorie sollen helfen, die Arzneimittelsicherheit zu erhöhen, z.B. durch das Erkennen von Wechselwirkungsrisiken. Als Vorteil der elektronischen Abwicklung für die Apotheke nannte Neumann: Mit fehlerhaften oder unlesbaren Verordnungen wird künftig Schluss sein – der Arzt könne nur noch vollständig ausgefüllte Rezepte ausstellen. Dadurch würden in der Apotheke auch weniger telefonische Anfragen und Faxe anfallen. Für Unruhe sorgen in Apothekerkreisen die politisch gewünschten Drittanbieter-Apps. Hierüber könnten z.B. weitere Sonderangebote lanciert werden, um Kunden zu binden, lautet eine Befürchtung. Argwöhnisch wird weiterhin verfolgt, dass die DocMorris-Muttergesellschaft Zur Rose die Teleclinic GmbH übernommen hat, die Videosprechstunden zwischen Patienten und Ärzten vermittelt. Für den Wettbewerb mit Versandapotheken empfiehlt der Apotheker Ralf König vom health innovation hub des BMG bezahlte Botendienste. Derzeit erhalten die Apotheker 2,50 Euro pro Lieferung von der GKV. Eine Verstetigung ist in Aussicht.Medical-Tribune-Bericht