Mehr Geld für Notfalldatenmanagement

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Isabel Aulehla

Über die Gesundheitskarte sollen Mediziner künftig schnell auf wichtige Informationen über den Patienten zugreifen können, etwa auf Diagnosen, Allergien und Medikamente. Über die Gesundheitskarte sollen Mediziner künftig schnell auf wichtige Informationen über den Patienten zugreifen können, etwa auf Diagnosen, Allergien und Medikamente. © Lothar Drechsel – stock.adobe.com

Künftig sollen wichtige Notfall-Daten von Patienten auf deren Gesundheitskarte gespeichert werden. Für das Anlegen der Daten werden Ärzte ein Jahr lang großzügiger vergütet – auch wenn es vielen Praxen noch an den technischen Voraussetzungen fehlt.

Seit dem 20. Oktober ist das „Patientendaten-Schutzgesetz“ in Kraft. Eine der neuen Regelungen betrifft das Notfalldatenmanagement (NFDM): Für die Dauer eines Jahres erhalten Ärzte für das Anlegen eines Notfalldatensatzes doppelt so viel Honorar wie zuvor. Die GOP 01640 wurde entsprechend angepasst und wird nun mit 17,58 Euro vergütet. Zuvor bekamen Mediziner nur 8,79 Euro für die Leistung. Um den Datensatz auf der Gesundheitskarte des Patienten erstellen zu können, sind jedoch ein Update des TI-Konnektors und ein elektronischer Heilberufsausweis nötig. Die KBV weist darauf hin, dass beides noch nicht flächendeckend verfügbar sei.

Das Notfalldatenmanagement soll gewährleisten, dass Ärzte und medizinisches Personal in einem Notfall schnell auf wichtige Informationen über den Patienten zugreifen können, etwa auf Diagnosen, Allergien und Medikamente. Diese Daten können auf der Gesundheitskarte des Versicherten gespeichert werden.

Praxisnachrichten der KBV