Nordrhein-Westfalen Umsatteln auf Allgemeinmedizin gefördert

Niederlassung und Kooperation Autor: Michael Reischmann

Die Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin wird für maximal 24 Monate gefördert. Die Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin wird für maximal 24 Monate gefördert. © momius – stock.adobe.com

In Nordrhein-Westfalen wird die Förderung des Quereinstiegs von Krankenhausärzten in die hausärztliche Tätigkeit fortgesetzt. Seit 2024 können interessierte Quereinsteiger für 12 bis 24 Monate eine Förderung von bis zu 7.500 Euro pro Monat erhalten (2023 waren es noch bis zu 9.000 Euro gewesen).

Die Förderung basiert auf einer Vereinbarung der Kassenärztlichen Vereinigungen, den gesetzlichen Krankenkassen, den Ärztekammern und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) aus dem Jahr 2018. Nach Angaben des MAGS haben in den vergangenen fünf Jahren 400 Ärztinnen und Ärzte aus Krankenhäusern oder anderen Fachbereichen den Quereinstieg gewagt und ihre Facharztanerkennung in Allgemeinmedizin erworben. Die Hälfte der Quereinsteiger wurde im Anschluss an die beendete Fördermaßnahme in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern vertragsärztlich tätig. 

Finanziert wird die Förderung je zur Hälfte von den KVen und den Krankenkassen. Das Land gibt weitere 500 Euro im Monat dazu, wenn die Maßnahme in einem Fördergebiet seines Hausarztaktionsprogramms erfolgt. Bei welchen Gemeinden die Förderung greift, lässt sich z.B. auf der Website der KV Westfalen-Lippe nachlesen. Die KV bietet auch Antragsformulare und weitere Informationen zum Download an.

Das Quereinsteigerprogramm wendet sich an klinisch tätige Allgemeininternisten sowie an Internisten und weitere unmittelbar an der Patientenversorgung beteiligte Fachärzte, die zusätzlich eine Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin absolvieren wollen. Allgemeininternisten können diese Qualifizierung innerhalb eines Jahres erreichen. Fachärzte anderer Fachgruppen (z. B. Anästhesie, Chirurgie, Innere Medizin und Schwerpunktbezeichnung) können je nach kammerrechtlichen Bestimmungen nach spätestens drei Jahren zur Facharztprüfung Allgemeinmedizin zugelassen werden. Ihre ambulante Weiterbildungszeit wird für maximal 24 Monate gefördert. 

Medical-Tribune-Bericht