Nordrhein-Westfalen Umsatteln auf Allgemeinmedizin gefördert
Die Förderung basiert auf einer Vereinbarung der Kassenärztlichen Vereinigungen, den gesetzlichen Krankenkassen, den Ärztekammern und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) aus dem Jahr 2018. Nach Angaben des MAGS haben in den vergangenen fünf Jahren 400 Ärztinnen und Ärzte aus Krankenhäusern oder anderen Fachbereichen den Quereinstieg gewagt und ihre Facharztanerkennung in Allgemeinmedizin erworben. Die Hälfte der Quereinsteiger wurde im Anschluss an die beendete Fördermaßnahme in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern vertragsärztlich tätig.
Finanziert wird die Förderung je zur Hälfte von den KVen und den Krankenkassen. Das Land gibt weitere 500 Euro im Monat dazu, wenn die Maßnahme in einem Fördergebiet seines Hausarztaktionsprogramms erfolgt. Bei welchen Gemeinden die Förderung greift, lässt sich z.B. auf der Website der KV Westfalen-Lippe nachlesen. Die KV bietet auch Antragsformulare und weitere Informationen zum Download an.
Das Quereinsteigerprogramm wendet sich an klinisch tätige Allgemeininternisten sowie an Internisten und weitere unmittelbar an der Patientenversorgung beteiligte Fachärzte, die zusätzlich eine Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin absolvieren wollen. Allgemeininternisten können diese Qualifizierung innerhalb eines Jahres erreichen. Fachärzte anderer Fachgruppen (z. B. Anästhesie, Chirurgie, Innere Medizin und Schwerpunktbezeichnung) können je nach kammerrechtlichen Bestimmungen nach spätestens drei Jahren zur Facharztprüfung Allgemeinmedizin zugelassen werden. Ihre ambulante Weiterbildungszeit wird für maximal 24 Monate gefördert.
Medical-Tribune-Bericht