Weiterbildung „Mit anderen Worten: Ich könnte es nicht bezahlen“
Die Innere Medizin trägt heute zu etwa einem Drittel zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung bei. Und während die Präferenz für die Allgemeinmedizin insgesamt auf dem gleichen Niveau bleibt, sind es im internistischen Bereich jedes Jahr etwa 2 % mehr Ärztinnen und Ärzte, die sich als Primärversorger niederlassen – ein wachsender Anteil also im Gesamtgeschehen. Dessen ungeachtet sorgt eine über 20 Jahre alte Trennung zwischen fachärztlichem und hausärztlichem Bereich dafür, dass die Förderung der Allgemeinmedizin weiterhin hausärztliche Internisten benachteiligt.
Für Dr. Marcel Schorrlepp aus Mainz ist das ein Grund, warum er bislang noch keine Weiterbildungsbefugnis beantragt hat – obwohl er eigentlich Fan einer guten Weiterbildung ist und sich gerne dafür engagieren würde. „Ich hatte die Unterlagen für die Befähigung schon oft in der Hand“, sagt er.
Wenn der zeitliche Einsatz noch dazu Geld kostet
Was ihn vom endgültigen Schritt abhält, ist, dass er zwar eine Weiterbildungsbefähigung als Internist bekommen könnte, doch Förderung gibt es nur im Bereich der Allgemeinmedizin – und für internistische Praxen auch nur für einen begrenzten Zeitraum. „Ich hätte dann die Befugnis, könnte es aber nicht umsetzen. Mit anderen Worten: Ich könnte es nicht bezahlen.“ Deswegen fordern er und seine Kolleginnen und Kollegen schon länger, die Weiterbildungsordnungen an die wachsende Präsenz der Internisten in der hausärztlichen Versorgung anzupassen.
Dr. Robin Maitra aus Hemmingen, ebenfalls hausärztlicher Internist, beschäftigt bereits seine fünfte Ärztin in Weiterbildung und empfindet seine ÄiW als eine echte Bereicherung. Er kann seinen Kollegen aber verstehen: „Wenn Weiterbildung neben dem zeitlichen Aufwand Zusatzkosten verursacht, fragen sich die Kolleginnen und Kollegen: Warum tue ich mir das an?“ Er selbst profitiert davon, dass die Landesärztekammer Baden-Württemberg einen Kriterienkatalog für die Weiterbildungsordnung erarbeitet hat, an dem sich u.a. die Länge der geförderten Weiterbildungszeit orientiert. Auf dieser Basis hat er heute mit seinem dreiköpfigen ärztlichen Team eine Weiterbildungsbefugnis von 42 Monaten und damit das Maximale dessen, was auch ein Facharzt für Allgemeinmedizin erhalten kann.
Aber die Frage der Attraktivität ist keine Einbahnstraße: Was muss eine Praxis können, um für die Weiterbildung geeignet und für ÄiW interessant zu sein? Der recht aufwendige Weg bis zur Weiterbildungsbefugnis ist sicher die erste Hürde für die Praxen. Auch die räumlichen Bedingungen fallen vielen Ärztinnen und Ärzten direkt als limitierender Faktor ein. Aber es gibt noch mehr Dinge zu bedenken, wenn man sich für die Weiterbildung interessiert, sagen unsere Gesprächspartner Dr. Schorrlepp und Dr. Maitra.
Um sicherzugehen, dass Dr. Maitra selbst eine attraktive Weiterbildung anbietet, haben wir einen Schnelltest gemacht und ihm unvorbereitet zwölf Fragen des Netzwerks Junge Ärztinnen und Ärzte des Marburger Bundes Hessen gestellt. Ob er alle Fragen zufriedenstellend beantworten konnte und ob es bei ihm eine Waschmaschine für Praxiskleidung gibt, hören Sie in unserer neuen Podcastfolge.
Quelle: Medical-Tribune-Bericht
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