Niedergelassene Internisten können zwar grundsätzlich nur eine Weiterbildungsbefugnis für den Facharzt für Innere Medizin beantragen. „Mit einer solchen Befugnis kann ein niedergelassener Internist oder Facharzt aus dem Gebiet Innere Medizin aber sehr wohl bis zu 24 Monate Allgemeinmediziner in Hessen weiterbilden“, erklärt Katja Möhrle, Sprecherin der Landesärztekammer Hessen. Das gilt auch für Spezialisierungen im Bereich der Inneren Medizin wie die Diabetologie oder für ambulant tätige Chirurgen sowie Kinder- und Jugendmediziner. Ferner steht nach Aussage der Kammer auch allen anderen Fachärzten der „unmittelbaren Patientenversorgung“ die Möglichkeit zur allgemeinärztlichen Weiterbildung von bis zu 18 Monaten offen.
Viele Internisten verfügen indes nur über eine Weiterbildungsbefugnis von maximal zwölf Monaten, so auch das Ärztehaus am Park. „Bei uns sind aber immer zwei allgemeinärztliche Weiterbildungsassistenten gleichzeitig beschäftigt“, sagt Dr. Ehnert. Die Gemeinschaftspraxis bildet aufgrund ihrer Struktur das gesamte hausärztliche Spektrum sowie die Basisversorgung ab. Auch dies ist eine Voraussetzung, um weiterbilden und zudem Fördergelder kassieren zu dürfen.
Die Fördermittel gibt‘s von der KV und den Kassen
„Der Förderbetrag der Kostenträger je besetzter Stelle beträgt im ambulanten Bereich 2400 Euro monatlich“, erläutert Karl Roth, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Die KV zahlt noch einmal denselben Betrag obendrauf. Auf diese Summe haben Praxen bei einer ganztägigen Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten Anspruch. In der Bad Nauheimer Gemeinschaftspraxis stocken die Praxisinhaber das monatliche Bruttogehalt für ihre Ärzte in Weiterbildung sogar auf 5500 Euro auf.
Bei Teilzeit-Beschäftigung fällt die Fördersumme geringer aus: 3600 Euro bei 30 Wochenarbeitsstunden und 2400 Euro bei halbtägiger Anstellung. Ähnlich sieht es in anderen KV-Regionen aus. In Rheinland-Pfalz beispielsweise kann sich der Förderbetrag in hausärztlich unterversorgten Gebieten sogar um weitere 250 bis 500 Euro erhöhen. Zudem beträgt hier die maximale Förderdauer 42 Monate.
Die KV Hessen hat vergangenes Jahr 287 Ärzte in Weiterbildung (Vollzeitäquivalente) gefördert. Die maximale Förderung von 24 Monaten, die eine internistische Praxis erhalten kann, umfasst dabei sechs Monate Innere Medizin aus dem ambulanten Weiterbildungsabschnitt und 18 Monate aus dem stationären Abschnitt.
Um auf den Fördertopf bei der KV zugreifen zu dürfen, müssen die Praxisinhaber nachweisen, dass sie Stellen zur allgemeinärztlichen Weiterbildung vorhalten und diese mit geeigneten Bewerbern besetzen können. Ob ein Kandidat geeignet ist, entscheiden wiederum die Landesärztekammern im Rahmen individueller Vorweg-Entscheide. „Die Tendenz ist klar steigend“, berichtet Möhrle. Der Vorweg-Entscheid beinhaltet allerdings keine inhaltliche Überprüfung der Weiterbildungsabschnitte, sondern nur, welche Zeiten der Arzt in Weiterbildung insgesamt noch ableisten muss.
Kollegen organisieren sich in Weiterbildungsverbünden
Inzwischen haben sich mancherorts Kliniken und niedergelassene Fachärzte verschiedener Fachrichtungen, darunter auch zahlreiche Internisten, zu regionalen Weiterbildungsverbünden zusammengeschlossen, um die verschiedenen Abschnitte der Weiterbildung aus einer Hand anbieten zu können.
Dr. Ehnert ist davon überzeugt, dass die allgemeinärztliche Weiterbildung ohne Internisten nicht funktionieren würde. Nach Angaben des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI) liegt der Anteil hausärztlich tätiger Internisten bei fast 30 %. Deshalb sei es gerechtfertigt, wenn Internisten in den Genuss der Förderung für die ambulante Weiterbildung in der Allgemeinmedizin kommen, sagt BDI-Geschäftsführer Tilo Radau.
Zugleich merkt er aber auch kritisch an, dass der Gesetzgeber keine Weiterbildungsförderung für Internisten sowie Kinder- und Jugendärzten vorsieht, die ihren Teil zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung leisten. „Hier sehen wir Nachbesserungsbedarf“, so Radau.