Masterplan für neue Ärzte: Wie Kommunen Praxisnachfolger finden können
Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) kennt aufgrund des Projekts der „lokalen Zukunftswerkstätten“ die Hilferufe der Kommunen. Das Land bietet nun für 97 Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden Fördergeld fürs Ansiedeln hausärztlicher (Zweig-)Praxen an. Künftig soll eine Beratungsstelle bei der KV die Kommunen über Optionen wie z.B. das Gründen einer Eigeneinrichtung informieren. Die Finanzierung der Stelle teilen sich Ministerium und KV zunächst für zwei Jahre.
Das sind Maßnahmen, die Ministerium, KV, Landesärztekammer, Universitätsmedizin Mainz und Hausärzteverband zusammengestellt haben, um die ambulante ärztliche Versorgung zu sichern. Schließlich wird nach KV-Angaben bis zum Jahr 2022 jeder zweite Vertragsarzt im Land das Rentenalter erreicht haben.
Unterstützung beim Neu-, Wieder- und Quereinstieg
Der 2007 aufgelegte und jetzt aktualisierte Masterplan soll helfen, den nötigen Ersatz zu schaffen. Der Plan setzt bei der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie Berufsausübung an und bindet Land, Regionen und Kommunen mit ein.
Ein Ziel ist es z.B., mithilfe der Koordierungsstelle für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in den nächsten zwei Jahren die Zahl der Weiterbildungsverbünde auf zehn zu verdoppeln. Auch wird ein 2017 von der Ärztekammer durchgeführter Wiedereinstiegskurs evaluiert und wiederholt, wenn sich zeigt, dass sich so Ärztinnen und Ärzte nach ihrer Kindererziehungsphase – wohl vor allem als Angestellte – in Hausarztpraxen holen lassen.
Laut Kammer konnten auch 44 Fachärzte durch eine zweijährige Weiterbildung in Allgemeinmedizin für den Quereinstieg in die Hausarztmedizin qualifiziert werden.
Die KV fördert nun auch die ambulante fachärztliche Weiterbildung. Allerdings ist der Zuschuss nur halb so hoch wie in der Allgemeinmedizin, da die Krankenkassen hier nicht paritätisch mitzahlen. Laut KV ist für dieses Jahr ein Fördervolumen im Strukturfonds und für Weiterbildungsstellen von insgesamt zwölf Mio. Euro vorgesehen.
KV-Chef. Dr. Peter Heinz zeigt sich zudem gegenüber gemeinsamen Eigeneinrichtungen von KV und Kommune aufgeschlossen, wenn der Gesetzgeber dafür die Voraussetzungen trifft. Im neuen GroKo-Vertrag klingt diese Absicht vage an.
KV-Chef: Der Wegfall der Honorar-Budgetierung würde einen Schub bringen
Einen echten „Entwicklungsschub“ würde es seiner Auffassung nach bringen, wenn die Budgetierung der Vergütung wegfallen würde. Die Kassen müssten das nicht fürchten, meint er. Heute würden die angeforderten Honorare zu 95 % ausgezahlt, das Delta betrage also nur 5 %. Auch die Bedarfsplanung sei als „Niederlassungsverhinderungsinstrument“ überholt.