Nachbesetzung MVZ müssen sich sputen
© HNFOTO – stock.adobe.com
Auf Antrag mit entsprechender Begründung kann diese Frist um weitere sechs Monate verlängert werden. Hat das MVZ dann noch keine Ärztin bzw. keinen Arzt für die Stelle gefunden, muss der Zulassungsausschuss die Anstellung nicht mehr genehmigen.
Das hat das Sozialgericht München entschieden. Das Gericht argumentierte, dass es zwar keine gesetzliche Regelung für den zeitlichen Ablauf einer Nachbesetzung gebe. Mit Blick auf die Bedarfsplanung und die Verpflichtung der Zulassungsgremien zum Abbau von Überversorgung ergebe sich jedoch, dass eine Nachbesetzung zeitnah nach dem Freiwerden der Stelle erfolgen sollte und nicht für eine unbegrenzte Zeit möglich ist.
Quelle: Sozialgericht München, Urteil vom 24.10.2023, S 38 KA 261/21