Neues Formular für die AU Ab April werden weniger Daten abgefragt

Praxismanagement , Patientenmanagement Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Das angepasste Formular kann vom Softwareanbieter im PVS hinterlegt werden. Das angepasste Formular kann vom Softwareanbieter im PVS hinterlegt werden. © Visoot - stock.adobe.com (Generiert mit KI)

Nachdem der G-BA die AU-Richtlinie geändert hat, haben KBV und GKV-Spitzenverband eine neue Version für den „Bericht für die Krankenkasse bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit“ vereinbart.

Dieses Formular 52 ist ab dem 1. April 2025 zu verwenden. Bisher genutzte Formulare dürfen dann nicht mehr aufgebraucht werden, es müssen rechtzeitig neue bestellt werden. Das angepasste Formular kann vom Softwareanbieter im PVS hinterlegt werden.

Die Menge der erfragten Daten wird reduziert. Es entfallen künftig z. B. die Fragen nach dem Zeitpunkt des Wiedereintritts der AU und ob es andere Probleme bei der Überwindung der AU gibt. Fokussiert wird auf Informationen wie Diagnosen, die als auslösende Ursache der AU anzusehen sind, Art und Umfang der Berufstätigkeit bzw. des verfügbaren zeitlichen Umfangs für eine mögliche Arbeitsvermittlung sowie diagnostische, therapeutische und rehabilitative Maßnahmen. Die Angaben zu den Maßnahmen wurden einfacher angeordnet. 

Medical-Tribune-Bericht