Arzt verweigert Fortbildung, Zulassung futsch
Am 7. Mai 2015 hängte Dr. Schrammel einen handgeschriebenen Zettel an seine Praxistür: „Liebe Patienten, leider muss ich Ihnen mitteilen, dass meine Praxis aufgrund Entzug der Kassenzulassung ab sofort geschlossen ist!!!“ Das war das Ende nach jahrelanger Praxistätigkeit als einziger Hausarzt in Mönchsdeggingen mit 1400 Einwohnern.
„Ich will mich nicht ärgern“, äußerte sich Dr. Schrammel gelassen gegenüber Medical Tribune. Er sei nun 64 Jahre alt, das Thema Weiterarbeit stelle sich nicht. Er behandle jetzt noch einige Privatpatienten, ansonsten lasse er die ärztliche Tätigkeit auslaufen.
Fakt ist: Er hat seine 250 Fortbildungspunkte nicht gebracht. Dann lief es ab, wie es in § 95d SGB V und der Fortbildungsordnung der Ärztekammer vorgeschrieben ist: Erst wird das Honorar gekappt, und zwar um 10 % für die ersten vier Quartale nach Ablauf des Fünfjahreszeitraumes, ab dem fünften Quartal um 25 %. Wird der Fortbildungsnachweis innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Fünfjahreszeitraumes nicht oder nicht vollständig nachgeholt, soll die KV ein Zulassungsentziehungsverfahren einleiten.
Statistisch besteht in der Region kein Hausarztmangel
Die Bürger von Mönchsdeggingen müssen nun in umliegende Ortschaften ausweichen, wenn sie einen Hausarzt benötigen. Zwar fehlt in ihrer Gemeinde der einzige Hausarzt, aber eine Versorgungslücke sei das nicht, habe die KV Bayerns (KVB) gesagt. Angeblich sei die Region überversorgt. Nach dem Versorgungsatlas der KV war die Region Nördlingen, zu der Mönchsdeggingen gehört, Anfang Januar zu 116,7 % mit Hausärzten versorgt. Deren Durchschnittsalter betrug 55,9 Jahre. In den unmittelbaren Nachbargemeinden Möttingen ist ein und in Bissingen sind zwei Hausärzte niedergelassen.
Gar nicht angetan von der rigiden Entzugspraxis der KV ist Karl Wiedenmann, Mönchsdeggingens Bürgermeister. Die Schließung sei ein echter Verlust für die Gemeinde. Man habe ohnehin ein großes Problem mit der ärztlichen Versorgung auf dem flachen Land. Die Mediziner in den Nachbargemeinden gingen auch schon auf den Ruhestand zu.
Die KV ist zurzeit dabei, die Bedarfsplanung mehr an die Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen, und hat deshalb gemeinsam mit den Krankenkassen eine Fortschreibung der geltenden Bedarfsplanung eingeleitet. Dabei sollen vier Mittelbereiche, darunter auch Nördlingen, geteilt werden, um die hausärztliche Bedarfsplanung wohnortnäher zu gestalten und eine bessere Steuerung von Niederlassungsmöglichkeiten zu erreichen. Dann wird es vielleicht gelingen, durch Fördermittel leichter einen Ersatz für den „gekündigten“ Hausarzt Dr. Schrammel zu finden.
Er ist einer von sehr seltenen Einzelfällen, teilt die KV in München mit. Solange der Arzt seine Approbation behält, kann er ohne Zulassung selbstverständlich Privatpatienten behandeln.
Die KV betont ausdrücklich: „Die Fortbildungspflicht ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass die Vertragsärzte die Versicherten entsprechend dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse behandeln; die Nachweispflicht sichert dies ab. In diesem Zusammenhang geht auch der Gesetzgeber davon aus, dass ein Vertragsarzt, der fünf Jahre seiner Fortbildungspflicht nicht oder nur unzureichend nachkommt und sich auch durch empfindliche Honorarkürzungen nicht beeindrucken lässt, sich hartnäckig der Fortbildungsverpflichtung verweigert, damit seine vertragsärztlichen Pflichten gröblich verletzt.“ Diese Verweigerer werden also auch nicht akzeptiert, um eventuelle Versorgungslücken zu stopfen.