Rechtliche Fallstricke Ausbildung in der Praxis

Praxisführung Autor: DERMAFORUM

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Eine erfolgreiche Ausbildung kann für den Auszubildenden und für die Arztpraxis eine Win-win-Situation darstellen, die langfristig qualifizierte Fachkräfte im eigenen Unternehmen und einen positiven Ruf der Branche gewährleistet.

Wenn Sie Azubis beschäftigen oder in Betracht ziehen, Ausbildungsplätze anzubieten, ist es essenziell, sich mit den rechtlichen Vorgaben vertraut zu machen, denn diese unterscheiden sich von denen für andere Mitarbeiter. Wenn ein Ausbildungsverhältnis zustande kommt, ist nicht immer klar, welche Rechte und Pflichten bestehen. Auch Arztpraxen, die schon lange Jahre ausbilden, stolpern hin und wieder über rechtliche Vorgaben.

Praxistipps

1. Wohlergehen und Gesundheit: Bei jugendlichen Azubis sollten Sie die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung überprüfen (vor Aufnahme der Ausbildung und vor Ablauf des ersten Jahres) und in der Personalakte dokumentieren. Die Gesundheit der Auszubildenden steht hier im Fokus, denn nur so können sie ihre Ausbildung ohne Einschränkungen absolvieren.

2. Sachgemäße Ausbildung: Während der Ausbildungszeit müssen dem Azubi alle relevanten Inhalte vermittelt werden, damit er in angemessener Zeit das Ausbildungsziel erreichen kann. Deswegen dürfen Sie Azubis auch nur Tätigkeiten machen lassen, die diesem Zweck dienen. Eine strukturierte Ausbildung, die den rechtlichen Anforderungen und dem Ausbildungsrahmenplan entspricht, ist der Schlüssel für eine erfolgreiche berufliche Entwicklung.

3. Faire Vergütung: Auszubildende müssen eine angemessene Vergütung erhalten, die ihrem Alter und Lehrjahr entspricht. Dabei ist es möglich, auch Sachleistungen (z. B. Verpflegung, Unterkunft oder Gutscheine) anzurechnen, solange sie nicht 75 % des Bruttogehalts übersteigen. Eine transparente und faire Vergütung motiviert die Auszubildenden und zeigt die Wertschätzung ihrer Arbeit.

4. Probephase und Kündigung: Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden. Die Probezeit bei Azubis darf jedoch max. vier Monate betragen. Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nuraus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Eine normale Kündigung ist nicht möglich. Es ist wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen zur Kündigung von Ausbildungsverträgen zu beachten und dabei die Interessen aller Beteiligten im Blick zu behalten. Bevor ein gerichtliches Verfahren, z. B. über die Wirksamkeit einer Kündigung eingeleitet werden kann, ist in vielen Bundesländern zuvor ein Schlichtungsverfahren zu durchlaufen.

5. Zeugnis: Am Ausbildungsende erstellen Sie dem Azubi ein Zeugnis, das die Art, Dauer, das Ziel der Ausbildung und die erworbenen Fähigkeiten beinhaltet. Es muss wohlwollend und karriereförderlich gestaltet sein, auch wenn Sie so gar nicht mit dem Azubi zufrieden waren. Die schlechteste Bewertung, die Sie vergeben können, ist die Schulnote 4 (ausreichend). Das Zeugnis ist ein wichtiges Dokument für die berufliche Zukunft und sollte sorgfältig erstellt werden. Eine korrekte Umsetzung sichert der Arztpraxis nicht nur ein gutes Verhältnis zu den Auszubildenden, sondern auch die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. So legen Sie den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und fördern die berufliche Entwicklung junger Talente in Ihrem Fachgebiet.


Autor:

Julia Ruch, Anwältin für die Gesundheits- & Fitnessbranche, www.aktivkanzlei.de, j.ruch@aktivkanzlei.de





Erschienen in: DERMAforum, 2023; 27 (9) Seite 5
Dieser Beitrag wurde ursprünglich auf doctors.today publiziert.