Hygienemanagement schützt vor Haftung
Hygienemanagement sollte als Bestandteil des Qualitätsmanagements ernst genommen werden, und bitte nicht nur auf dem Papier stehen, meint Christine Otto vom Fachausschuss Arztpraxen der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung.
In Praxen ohne festgelegte Hygienestandards bekommt man von drei MFA auf die Frage, wie z.B. Flächen desinfiziert werden, drei verschiedene Antworten, weiß Otto. Das wird vor allem dann zu einem handfesten Problem, wenn etwas passiert und Menschen aufgrund fehlerhafter Hygiene schwer erkranken oder sogar sterben.
Erst die Hände desinfizieren, dann Handschuhe anziehen
Damit Praxisteam und Patienten vor Infektionen geschützt sind, ist die richtige Desinfektion der Hände ein wichtiger Baustein. Das erscheint lapidar, funktioniert in der Praxis oft aber nicht perfekt, weiß die Hygieneexpertin Otto aus ihren Workshops.
Dabei sollte die Händedesinfektion erfolgen, bevor Handschuhe übergezogen werden. Denn allein die Handschuhe schützen nicht vor Keimen, Viren & Co. Außerdem wissen Sie nicht, ob die Handschuhe nicht mikroskopisch kleine Defekte aufweisen, so Otto in ihrem Vortrag bei den 10. Mitteldeutschen Fortbildungstagen in Leizpig. Die Fehlerquote liegt bei einer Packung bei etwa 2 %.
Wie die korrekte Desinfektion der Hände funktioniert, kann im Team geübt werden. Im Internet gibt es dazu, zur Hygiene und zu Hygieneplänen zahlreiche Videos und Informationen.
Desinfektionsmittel: Beim Kauf nicht nur auf den Preis achten
Das Desinfizieren der Hände sollte in der Praxis übrigens gegenüber dem Händewaschen, das die Haut angreift, bevorzugt werden, so Otto. Denn im Desinfektionsmittel sind pflegende Substanzen enthalten.
Bei Handschuhen, -lotionen oder Desinfektionsmitteln sollten die Hersteller nicht zu häufig gewechselt werden. In Praxen ist es laut Otto gang und gäbe, nach den günstigsten Angeboten zu suchen. Ob die Handschuhe dann am Ende passen oder beim Desinfektionsmittel andere Richtlinien zur Anwendung (Verdünnung etc.) kommen, wird beim Bestellen häufig nicht bedacht.
Auch ist es nicht sinnvoll, z.B. große Mengen an Seife zu bestellen. Denn diese sollte nicht umgefüllt werden und hat auch nur eine begrenzte Haltbarkeitsdauer.
Auch an die Arbeit anderer Personen, etwa Gebäudereiniger und Putzfrau, ist im Hygieneplan zu denken. Manche Putzfrauen fangen z.B. mit der Toilette an, um anschließend den Schreibtisch des Chefs zu säubern.
Die richtige Vorgehensweise (Lappen, Eimer, Reinigungsmittel, Reinigungsabfolge usw.) wird am besten schriftlich festgehalten, dem Betroffenen zur Kenntnisnahme und Unterschrift übergeben und im Hygieneordner einsortiert.
Schutz- und normale Arbeitskleidung trennen
Was die Arbeitskleidung betrifft: Der Arzt muss den MFA auch Schutzkleidung (Kittel, Hosen, Mundschutz usw.) zur Verfügung stellen. Das gilt zumindest dann, wenn die MFA nicht nur am Empfang sitzt, sondern Ansteckungsgefahren (Verletzungen, Kontaminationen) ausgesetzt ist. Diese Schutzkleidung muss getrennt von der normalen Arbeitskleidung, z.B. in separaten Spinden, in der Praxis aufbewahrt werden.
Ganz wichtig ist auch: Das Team sollte genau wissen, was beispielsweise im Fall einer Nadelstichverletzung zu tun ist. So sollte eine verletzte Arzthelferin sofort beim Durchgangs-Arzt vorstellig werden und sich dort Blut abnehmen lassen, betont Otto.
Denn wenn eine Ansteckung erfolgt ist, können präventive Maßnahmen noch erfolgen. Zudem springt die Berufsgenossenschaft ein, wenn die Medizinische Fachangestellte beweisen kann, dass sie zum Zeitpunkt der Nadelstichverletzung noch nicht infiziert war.
"Darf ich die Praxis-Arbeitskleidung in der Waschmaschine zu Hause waschen?", möchte ein Workshop-Teilnehmer wissen. Das ist nicht empfehlenswert, sagt Otto. Denn bei einem 90-Grad-Waschgang einer handelsüblichen Waschmaschine werden nur selten die 90 Grad erreicht.
Die nicht abgetöteten Keime befinden sich dann hinter den Gummilitzen und die Gefahr ist groß, dass sich am Ende die ganze Familie ansteckt. Allerdings verbietet kein Gesetz diese Vorgehensweise.