Fortbildung Praxisassistenz KV Nordrhein qualifiziert MFA und Quereinsteigende

Patientenmanagement , Team Autor: Jan Helfrich

Ein zweites Fortbildungsangebot richtet sich an Quereinsteigende aus anderen Berufen. Ein zweites Fortbildungsangebot richtet sich an Quereinsteigende aus anderen Berufen. © Osterland – stock.adobe.com

Die KV Nordrhein bietet MFA an, sich berufsbegleitend  zum/zur „Digital-technischen Assistentin/-assitenten“ fortzubilden.

Bei der achtwöchigen Online-Qualifizierung werden Grundzüge der Digitalisierung vermittelt, um eine Basis für die Umsetzung von Praxis-IT-Prozessen zu schaffen. Zur Fortbildung gehört auch ein gemeinsamer Besuch mit dem Praxisteam in den Multimedia-Räumen („Praxis4future“) der KV in Köln oder Düsseldorf.

Ein zweites Fortbildungsangebot richtet sich an Quereinsteigende aus anderen Berufen. Diese können innerhalb von sechs Wochen das Zertifikat „Administrative Praxisassistenz“ erwerben. Die Idee ist, dass einige Verwaltungstätigkeiten durch fachfremdes Personal übernommen und somit die MFA entlastet werden können. Geboten wird laut KV ein „fundierter Einblick in die ambulante Versorgung“. Unterrichtet werden Grundlagen der Abrechnung und des Praxismanagements. Der Online-Unterricht findet von Montag bis Freitag, jeweils 13:00 bis 16:15 Uhr statt, informiert die KV. Für das Projekt anmelden können sich Praxen, die bereits Quereinsteigende beschäftigen oder dies planen und für ihr Personal eine solche Qualifizierung wünschen. 

Die ersten Kurse starten Mitte Oktober, weitere folgen bis Februar. Die Gruppengröße beträgt jeweils zehn Personen. Die Kosten übernimmt die KV. Durch die Pilotprojekte sollen Erkenntnisse und Best-Practice-Beispiele für eine effektive Entlastung in den Praxen gewonnen werden. 

Die KV bietet jeweils 30 Praxen die Option, Mitarbeitende für eines der beiden Angebote anzumelden. Die Platzvergabe erfolgt chronologisch nach Eingang der Anmeldung. Es gibt bereits eine Warteliste. Sollte eine eingeplante Praxis noch abspringen, wird die nächste von der Liste kontaktiert. 

Quelle: Praxisinformation der KV Nordrhein