Praxis weg – Dr. Kraffel fordert Gehaltserhöhung

Praxismanagement , Geld und Steuern Autor: Hermann Müller

Dr. Uwe Kraffel will mehr Geld. 3636,73 Euro zusätzlich pro Monat verlangt der Berliner KV-Vize – rückwirkend zum 1. Dezember 2014. Als Kompensation für die Einkommensverluste nach dem Verkauf seiner Praxis. Wert der Forderung: knapp 100 000 Euro.

Die drei Vorstände der Kassenärzt­lichen Vereinigung Berlin beziehen Jahreseinkommen von jeweils knapp 210 000 Euro sowie Zuschüsse für Vorsorgeaufwendungen von 21 000 bis knapp 28 000 Euro. Sie müssen ihre Arbeitskraft "uneingeschränkt in den Dienst der KV Berlin" stellen, haben allerdings eine Nebentätigkeitsgenehmigung von bis 13 Stunden pro Woche. Alle drei Vorstände waren oder sind in unterschiedlichem Umfang ärztlich tätig.

Auf den Praxisverkauf folgte die Praxisschließung

Ende 2014 verkaufte Augenarzt Dr. Kraffel seine Praxis – und sorgte damit für Schlagzeilen. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf machte kurzerhand die Praxis dicht, Käuferin Dr. Christine Mielke hatte das Nachsehen. Es lagen weder Genehmigungen für eine gewerbliche Nutzung oder zur Zweckentfremdung von Wohnraum als Arztpraxis vor noch die baurechtliche Bewilligung über die Teilabtrennung der Praxisräume.

Die Praxis befand sich innerhalb einer großen Berliner Altbauwohnung und wurde offenbar seit 1960 "illegal" als Praxis benutzt, nachdem die ursprüngliche Mieterin dem Arzt Dr. Georg Kraffel 1960 einen Teil der Wohnung überlassen hatte. 1992 übernahm Sohn Uwe die Praxis von seinem Vater. Die betagte Dame nutzte jahrelang den selben Eingang zu ihren Wohnräumen wie die Patienten von Dr. Kraffel jr.

Plausible, potenzielle und Rest-Arbeitszeit

Anfang dieses Jahres sorgte Dr. Kraffel mit seiner Gehaltsforderung KV-intern für neuen Zündstoff. Seine Berechnung ist schwer nachvollziehbar. Der Augenarzt spricht von einer wöchentlichen "Plausibilitätszeit" von 60 Stunden. Nach Abzug von 13 Stunden Nebentätigkeit bleibe eine "potenzielle Arbeitszeit" von 47 Stunden. Drei der 13 Stunden Nebentätigkeit widme er berufspolitischen und sonstigen Tätigkeiten. Nach der Addition der verbleibenden zehn Stunden zur "potenziellen Arbeitszeit" kommt Dr. Kraffel auf eine "Restarbeitszeit" von wöchentlich 57 Stunden.

Bezogen auf sein "Kerngehalt" (rund 210 000 Euro) leitet er daraus eine Erhöhung um monatlich genau 3636,73 Euro ab. Diese Rechnung überrascht. Hatte Dr. Kraffel doch am 12. Februar 2013 dem Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten berichtet, er sei jeden Montag lediglich 6,5 Stunden in seiner Praxis. Doch einmal pro Monat finde montags in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine Sitzung statt, schreibt Dr. Kraffel. Dadurch reduziere sich der Umfang auf fünf Stunden pro Woche, darin eingeschlossen seien seine Tätigkeiten als Gutachter. Der berufspolitische Aufwand liege wöchentlich unter einer Stunde.

Nach Meinung der Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei BRP Renaud & Partner, die im Auftrag der KV-Vertreterversammlung die Forderung geprüft hat, hat Dr. Kraffel "keinen Anspruch auf eine Gehaltserhöhung".

Nach der Anlage zu den Dienstverträgen sollen die Bezüge der drei Berliner Vorstände bei einer Reduzierung der Nebentätigkeit angepasst werden, insbesondere bei gesetzlichen Regelungen. Doch dieser Passus bezie­he sich auf die genehmigte und nicht auf die tatsächlich ausgeübte Nebentätigkeit. Im Klartext: Jedem Vorstand bleibt der Umfang seiner Nebentätigkeit selbst überlassen.

Die Stuttgarter Juristen warnen: "Die Vertreterversammlung kann nicht auf Basis einer fragwürdigen vertraglichen Rechtsgrundlage eine erhebliche Gehaltserhöhung billigen. Dies könnte im schlimmsten Fall sogar zu erneuten Untreuevorwürfen führen."


Quelle: Medical-Tribune-Bericht