Streit mit Ehemann der MFA ist kein Kündigungsgrund
Die Arzthelferin war seit dem 1.4.2014 in der orthopädischen Praxis als Teilzeitangestellte beschäftigt. Der Orthopäde übergab der MFA im Februar 2015 noch einen Gutschein, mit der er sich u.a. für ihren guten Einsatz in der Praxis bedankte.
Streit um den Lohn für umgesetzte Umbauarbeiten
Mitte März 2015 kam es zu einem heftigen Streit mit dem Ehemann der MFA. Es ging um die Abrechnung für die Umbauarbeiten. Der Orthopäde gab gegenüber Dritten an, er sei von dem Ehemann fast bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, getreten und geschlagen worden. Das konnte im Prozess nicht bewiesen werden.
Aufgrund der Streitereien, die offensichtlich schon vorher begonnen hatten, hatte der Orthopäde bereits die Kündigung der MFA vorgefertigt, die er dem Ehemann übergeben wollte. Da ihm dies nicht gelang, warf er das Schreiben in den Hausbriefkasten der Arzthelferin ein.
Rausschmiss aus sachfremden Gründen
Diese wollte sich den Rausschmiss nicht gefallen lassen und zog vor Gericht. Schließlich sei die Kündigung ausschließlich aus sachfremden Gründen erfolgt, nämlich wegen der Unstimmigkeiten im Werkvertrag zwischen ihrem Arbeitgeber und ihrem Ehemann.
Der Orthopäde versuchte die Kündigung noch damit zu begründen, dass er die MFA verdächtige, ihn wegen Abrechnungsbetrugs bei der KV angezeigt zu haben. Das nahmen die Aachener Richter dem Arzt nicht ab.
Schließlich habe der Orthopäde zugegeben, dass er aufgrund des Zerwürfnisses mit dem Ehemann nicht mehr mit der MFA zusammenarbeiten wollte. Die Richter entschieden: Die Kündigung war unwirksam.
Quelle: Arbeitsgericht Aachen, Urteil vom 30.9.2015, Az.: 2 Ca 1170/15