Nagelspangenbehandlung Gemeinsam für gesunde Füße

Verordnungen Autor: Cornelia Kolbeck

Noch ist die Nagelspangenbehandlung eine ärztliche Leistung – ab dem 1. Juli 2022 können sie nach G-BA-Beschluss auch Podologen durchführen. Noch ist die Nagelspangenbehandlung eine ärztliche Leistung – ab dem 1. Juli 2022 können sie nach G-BA-Beschluss auch Podologen durchführen. © Maria – stock.adobe.com

Eine Nagelspangenbehandlung kann bei eingewachsenen Fußnägeln helfen, Fehlstellungen zu korrigieren. Auch ein nochmaliges Einwachsen lässt sich verhindern. Nach Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses sollen ab 1. Juli 2022 auch Podologen nach ärztlicher Verordnung die Behandlung erbringen können.

Als Ursache für eingewachsene Fußnägel kommen genetische Veranlagung, zu enges Schuhwerk oder eine falsche Nagelschneidetechnik infrage. Mit Hilfe einer Nagelspangenbehandlung können die Fehlstellungen korrigiert und ein künftiges Einwachsen verhindert werden. Derzeit ist eine solche Behandlung eine ärztliche Leistung. Ab dem 1. Juli 2022 kann sie zusätzlich auch von Podologen übernommen werden. Beschlossen hat das der G-BA. In der Heilmittel-Richtlinie legte er fest, wann die podologische Nagelspangenbehandlung ärztlich verordnet werden kann, wie der genaue Leistungsumfang aussieht und wann ein Arzt einzubeziehen ist. Eine Behandlung könne – sofern keine medizinischen Gründe dagegensprächen – in allen drei Stadien des Erkrankungsbildes verordnet werden.

Quelle: G-BA-Information