Zweitmeinung Kaum Interesse an Wirbelsäule

Verordnungen Autor: Angela Monecke

Vor allem Vertragsärzte melden sich als Zweitmeiner an, Privatärzte sind unter ihnen hingegen gar nicht vertreten. Vor allem Vertragsärzte melden sich als Zweitmeiner an, Privatärzte sind unter ihnen hingegen gar nicht vertreten. © MQ-Illustrations – stock.adobe.com

Ist die Schultergelenkspiegelung unbedingt nötig? Müssen die Mandeln des Patienten wirklich raus? Lässt sich die Fußamputation nicht doch verhindern?

Für planbare Eingriffe können sich Patienten eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen. Wie viele Zweitmeiner aus welchen Arztgruppen diese Leistung für welche geplanten Eingriffe anbieten, zeigt ein aktueller KBV-Bericht, den nun der G-BA veröffentlicht hat.

Die meisten ärztlichen Zweitmeiner entschieden sich bei der Wahl der möglichen Schwerpunkte für die Schulterarthroskopie – 451 Ärzte boten 2021 ihre Zweitmeinung hierzu an. Auf das geringste ärztliche Interesse stießen hingegen geplante Eingriffe an der Wirbelsäule, für die sich bundesweit die wenigsten Ärzte – lediglich 50 – als Zweitmeiner registrieren ließen. 

Erneute Beratung zu Behandlungsalternativen

Mit 426 Registrierungen bietet eine eher große Zahl an Ärzten eine Zweitmeinung für die Hys­terektomie an. 341 Kollegen können die Patienten als Zweitmeiner im Fall einer geplanten Implantation der Knieendoprothese kontaktieren. 245 Ärzte sind mögliche Ansprechpartner für eine Zweitmeinung bei einer anstehenden Mandeloperation. Weniger im Fokus der Zweitmeiner dagegen sind Probleme der Wirbelsäule und die Amputation beim diabetischen Fußsyndrom – nur 63 Ärzte ließen sich hierfür registrieren.  

Wenige Anträge von Krankenhausärzten

Die meisten Anträge (330) als Zweitmeiner wurden 2021 aus den Reihen der Vertragsärzte gestellt, die wenigsten Anläufe unternahmen stationär tätige Ärzte (13). 62 Anträge der Vertragsärzte wurden am Ende abgelehnt, all jene aus dem Krankenhaus dagegen genehmigt.

Der Bericht zur Zahl der Ärzte, deren Antrag auf eine Registrierung als Zweitmeiner von den KVen 2021 genehmigt wurde, wird jährlich von der  KBV für den G-BA erstellt. Der Bericht zeigt insgesamt, wie viele Anträge auf eine Genehmigung als Zweitmeiner gestellt, genehmigt und abgelehnt wurden. Er unterscheidet nach Vertrags-, Krankenhaus- und Privatärzten. Das Interesse der Letzteren lag übrigens bei Null: Kein einziger Privatarzt wollte sich als Zweitmeiner registrieren lassen.