Ab sofort können Ärzte sowohl Kompressionsstrümpfe als auch das An- und Ausziehen durch den Pflegedienst ab der Klasse I zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen.
Das entschied der Gemeinsame Bundesausschuss im Zuge der Erweiterung der häuslichen Krankenpflege. Bisher wurden die Kosten nur von den Kassen erstattet, wenn es sich um eine Kompressionstherapie der Klasse II oder höher handelte.