Neues Formular: Musterknabe Nr. 64
Will der Arzt heute eine Mutter oder einen Vater zur Vorsorge schicken, muss er sich zwischen unterschiedlichen Formularen entscheiden. Diese werden entweder von den Krankenkassen oder von den Anbietern der Vorsorgeleistungen wie z.B. dem Müttergenesungswerk zur Verfügung gestellt und können – im Gegensatz zum Muster 61, das bei der Verordnung einer Rehabilitation zulasten der Krankenkasse ausgefüllt wird – nicht mit der Praxisverwaltungssoftware bearbeitet werden.
Muster 61, Muster 64 – was kommt wann zum Tragen?
Zum 1. Oktober wird das Verfahren nun mithilfe des neuen Musters 64 zur Beantragung von „Mutter/Kind- oder Vater/Kind-Kuren“ vereinheitlicht. Es ist im Aufbau an Muster 61 angelehnt und kann per Praxissoftware oder Blankoformularausdruck ausgestellt werden.
Muster 61, 64 und 65 | |||
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EBM | Legende | Euro | Zeitvorgabe |
01611 | Verordnung von medizinischer Rehabilitation unter Verwendung des Vordrucks Muster 61 gemäß Anlage 2 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie) nach § 92 Abs. 1 SGB V | 32,18 | 25 Minuten |
01624 | Verordnung medizinischer Vorsorge für Mütter oder Väter gemäß § 24 SGB V unter Verwendung des Vordrucks Muster 64 | 22,37 | 17 Minuten |
01622 | Ausführlicher schriftlicher Kurplan oder begründetes schriftliches Gutachten oder schriftliche gutachterliche Stellungnahme, nur auf besonderes Verlangen der Krankenkasse oder Ausstellung des vereinbarten Vordrucks nach Muster 65 | 8,84 | 0 Minuten |
Die Verordnung von „Kuren“ ist in der GKV nun vereinheitlicht worden. Neben dem Formular nach Muster 61, das für die Verordnung von Reha-Leistungen zulasten der GKV zur Verfügung steht, gibt es ab 1. Oktober 2018 das Muster 64 für die Verordnung von Vorsorgeleistungen wie z.B. eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur. |