Neue Hinweise auf der AU
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Auf der „Ausfertigung für Versicherte“ (Muster 1c) der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) steht künftig der Hinweis, dass die Ausfertigung für die Krankenkasse (Muster 1a) „innerhalb einer Woche“ an diese übermittelt werden muss.
Der AU-Durchschlag „zur Vorlage beim Arbeitgeber“ (Muster 1b) enthält jetzt den Zusatz, dass die Krankenkasse „unverzüglich“ über die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten informiert wird.
Die alten Muster können laut KBV weiter genutzt werden, bis sie aufgebraucht sind.