Privatarzt darf GKV-Patienten krank schreiben
Privatärzte können gesetzlich versicherte Arbeitnehmer krankschreiben; deren AU-Bescheinigung etwa für die Entgeltfortzahlung ist ausreichend und zweckmäßig, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalte aufweist.
Darauf weist die Managementgesellschaft des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte hin. Sie hat gemeinsam mit der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte eine klärende rechtliche Stellungnahme bei einer Stuttgarter Anwaltskanzlei eingeholt.
Kosten für privatärztliche AU-Bescheinigung übernimmt GKV nicht
Dieser habe es bedurft, "um wieder einen Stein auf dem Weg zu einer möglichen Beteiligung von Privatärzten an der GKV-Versorgung mit Homöopathie aus dem Weg zu räumen", wie die Geschäftsführerin der Managementgesellschaft, Georgia Kösters-Menzel, in den "Homöopathischen Nachrichten" ausführt.
Da die Bescheinigung gemäß Vordruck 1 der KBV-Mustersammlung den Vertragsärzten vorbehalten ist, sind andere geeignete Vordrucke für Privatärzte zu verwenden.
Die Ärzte sollen die GKV-Patienten darüber informieren, dass ihre Kasse die Kosten für die Ausstellung einer privatärztlichen AU-Bescheinigung nicht übernimmt.
Wahrscheinlichkeit liegt höher, dass MDK Arbeitsunfähigkeit überprüft
Zudem müsse der Patient mit einer höheren Wahrscheinlichkeit der AU-Überprüfung durch den MDK rechnen.
Die MT-Rechtsexpertin und Mainzer Fachanwältin für Medizinrecht Henriette Marcus bestätigt: Die AU kann durch jeden Arzt festgestellt werden (nicht aber durch andere Personen wie Sanitäter oder medizinisches Fachpersonal).
Das geht aus juristischen Kommentaren zum SGB V und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hervor. Die ärztliche AU-Feststellung erfüllt ihre Voraussetzungen auch, wenn sie nicht auf dem für Vertragsärzte vorgesehenen Vordruck erfolgt.