Kasse: Hausarzt zu dumm zum Krankschreiben
Dr. jur. Karin Hahne,
Fachanwältin für Medizinrecht, Frankfurt:
Grundsätzlich gibt es in den Vorschriften zur vertragsärztlichen Versorgung keine Regelung, wonach nur ein Facharzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen kann, auch wenn die Krankheit in ein spezielles Fachgebiet fällt. Nach den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien werden AU-Bescheinigungen von Vertragsärzten ausgestellt.
Soweit sich nun die Kasse an den Hausarzt mit der Bitte um Auskunftserteilung wendet, ist dem Anschreiben zu entnehmen, dass es um die stufenweise Wiedereingliederung in den Erwerbsprozess geht. Hier ist der Anlage 1 zu den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien geregelt, dass die stufenweise Wiedereingliederung eine…
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