Kasse: Hausarzt zu dumm zum Krankschreiben

Autor: Dr. jur. Karin Hahne

Dr. Michael P. Adrian,

Facharzt für Allgemeinmedizin,

Köln:

 

Eine Patientin ist psychisch erkrankt und seit längerer Zeit wegen ihrer Depressionen von mir arbeitsunfähig geschrieben. Sie bezieht Krankengeld. Nun schreibt die Krankenkasse der Patientin, dass sie nur noch Geld bekommt, wenn Sie eine AU-Bescheinigung von einem Psychiater vorlegt. Gleichzeitig fordert die Kasse von mir eine Beurteilung des Zustandes meiner Patientin. Wie reagiere ich angemessen auf diese drastische Aktion der Kasse, die mit Krankengeldsperre droht und von mir, als „inkompetentem“ Arzt dennoch eine Beurteilung verlangt?

Dr. jur. Karin Hahne,
Fachanwältin für Medizinrecht, Frankfurt:

Grundsätzlich gibt es in den Vorschriften zur vertragsärztlichen Versorgung keine Regelung, wonach nur ein Facharzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen kann, auch wenn die Krankheit in ein spezielles Fachgebiet fällt. Nach den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien werden AU-Bescheinigungen von Vertragsärzten ausgestellt.

Soweit sich nun die Kasse an den Hausarzt mit der Bitte um Auskunftserteilung wendet, ist dem Anschreiben zu entnehmen, dass es um die stufenweise Wiedereingliederung in den Erwerbsprozess geht. Hier ist der Anlage 1 zu den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien geregelt, dass die stufenweise Wiedereingliederung eine…

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