Formulare umgemodelt
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Ab dem 1. Juli können Praxen die Muster 12, 13, 14, 15, 18, 56 und 63 im „Duplexverfahren“ bedrucken. Die Partner des Bundesmantelvertrags haben klargestellt, dass die Formulare mit Vorder- und Rückseite auch bei der Blankoformularbedruckung beidseitig bedruckt werden dürfen.
Zum 1. Juli tritt das erweiterte Formular 9 (Bescheinigung einer Frühgeburt oder einer Behinderung des Kindes) in Kraft. Zum 1. Oktober werden das Formular 64 zur Verordnung medizinischer Vorsorge für Mütter und Väter und das Muster 65 (Ärztliches Attest Kind) eingeführt. Das Muster 4 für die Krankenbeförderung ändert sich erst zum 1. April 2019.