Neuer Corona-Impfstoff Was bei der Bestellung und der Verabreichung zu beachten ist

Verordnungen Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann / Michael Reischmann

Der COVID-19-Impfstoff wurde an die Variante JN.1 angepasst und kann nun bestellt werden. Der COVID-19-Impfstoff wurde an die Variante JN.1 angepasst und kann nun bestellt werden. © Corri Seizinger – stock.adobe.com

Der an die Omikron-Variante JN.1 angepasste COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer ist bestellbar. Nach Auskunft des Zentrums für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika lässt sich das neue Vakzin bei allen Altersgruppen einsetzen. 

WHO und EMA empfehlen, Impfungen gegen COVID-19 in der kommenden Saison mit an JN.1 angepassten Impfstoffen durchzuführen, da diese aktuell zirkulierende Variante die Virusvariante XBB.1.5 abgelöst hat. 

Ein Vial des neuen Produkts enthält jeweils sechs Dosen. Das Vakzin für ab Zwölfjährige (graue Kappe) und für Fünf- bis Elfjährige (dunkelblaue Kappe) wird als Fertiglösung geliefert, während der Impfstoff für Säuglinge und Kleinkinder im Alter von sechs Monaten bis vier Jahren vor der Verabreichung mit NaCl-Lösung verdünnt werden muss. Aus diesem Vial (gelbe Kappe) können drei Dosen entnommen werden. An den Auflagen zur Lagerung und Haltbarkeit hat sich nichts geändert. Das Zubehör (Spritzen, Kanülen, ggf. NaCl-Lösung) muss über eine Apotheke bestellt werden, teilt die KBV mit. Die Applikation des Vakzins kann mit der Pseudonummer 88345 und dem entsprechenden Suffix berechnet werden. Die Dokumentation kann wie bei anderen Impfungen in der Patientenakte und im Impfausweis erfolgen.

Bei der wöchentlich möglichen Bestellung auf dem Rezept für gesetzlich oder privat Versicherte muss der Impfstoffname notiert werden, z.B. beim Vakzin für ab Zwölfjährige „Comirnaty 30 Mikrogramm/Dosis JN.1“. Als Kostenträger ist das Bundesamt für Soziale Sicherung mit dem Kennzeichen IK 103609999 anzugeben.

Dass auch in diesem Herbst – nach fast vier Jahren – noch immer kein Impfstoff in Einzeldosen verfügbar ist, kommentieren die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes als „Armutszeugnis“. Auch der wiederholt geforderte Kombi-Impfstoff gegen Grippe und Corona, der Praxisalltag und Impfungen erleichtern könnte, sei nicht in Sichtweite. „Solange die Risikogruppe irgendwie geimpft wird, scheinen alle – die selbst nichts umsetzen müssen – zufrieden.“ Wie viel organisatorischen Mehraufwand das mache und wie viele Impfdosen trotz aller Bemühungen zwangsläufig verschwendet würden, sei scheinbar nicht brisant genug, um Abhilfe zu schaffen. 

Medical-Tribune-Bericht