Bei allen Altersgruppen einsetzbar Neuen an JN.1 angepassten COVID-19-Impfstoff nutzen

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Dr. Gerd W. Zimmermann

Der neue COVID-Impfstoff ist ab 12. August 2024 verfügbar. Der neue COVID-Impfstoff ist ab 12. August 2024 verfügbar. © brainwashed 4 you – stock.adobe.com

Seit dem 6. August 2024 kann der an die Omikron-Variante JN.1 angepassten COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer bestellt werden. Nach Auskunft des Zentrums für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) ist das neue Vakzin bei allen Altersgruppen einsetzbar. Die WHO und die europäische Arzneimittelbehörde EMA empfehlen, Impfungen gegen COVID-19 in der kommenden Impfsaison mit an diese Variante JN.1 angepassten Impfstoffen durchzuführen, da die aktuell zirkulierende Virus-Variante JN.1 die Variante XBB.1.5 abgelöst hat.

Comirnaty JN.1 von BioNTech/Pfizer ist seit Anfang Juli 2024 in der Europäischen Union zugelassen und kann zur Grundimmunisierung und für Auffrischimpfungen eingesetzt werden. Nach Angaben des ZEPAI steht das neue Vakzin in den Dosierungen für Personen ab 12 Jahren, für 5- bis 11-jährige Kinder sowie für Säuglinge und Kleinkinder ab 6 Monaten bis 4 Jahre zur Verfügung.

Eine erste Auslieferung des angepassten monovalenten mRNA-Impfstoffs soll laut ZEPAI am 12. August 2024 erfolgen. Eine Bestellung ist wöchentlich möglich. Bei der Bestellung des angepassten COVID-19-Impfstoffs auf dem Rezept für GKV- oder PKV-Versicherte muss der Impfstoffname angegeben werden - z.B. beim Vakzin für ab 12-Jährige „Comirnaty 30 Mikrogramm/Dosis JN.1“ - sowie als Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung mit dem Kennzeichen IK 103609999. 

Auf Angaben zur Verdünnung mit NaCl-Lösung achten

Die Impfstoffe stehen nur in Mehrdosenbehältnissen zur Verfügung. Ein Vial enthält jeweils 6 Dosen des Vakzins. Der Impfstoff für ab 12-Jährige (graue Kappe) und für 5- bis 11-Jährige (dunkelblaue Kappe) wird als Fertiglösung geliefert, so dass keine Verdünnung mit NaCI-Lösung erforderlich ist, während das Vakzin für Säuglinge und Kleinkinder im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren vor der Verabreichung mit NaCl-Lösung verdünnt werden muss. Aus diesem Vial (gelbe Kappe) können 3 Dosen entnommen werden (bisher 10 Impfdosen). An den Auflagen zur Lagerung und Haltbarkeit hat sich nichts geändert. Das Impfzubehör (Spritzen, Kanülen, ggf. NaCl-Lösung) muss über eine Apotheke bestellt werden.

Abrechnung und Dokumentation

Die Applikation des Impfstoffs Comirnaty JN.1 kann mit der Pseudonummer 88345 und dem entsprechenden Suffix berechnet werden.

Die wöchentliche Dokumentation ist seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr erforderlich und kann wie bei anderen Impfungen auch in der Patientenakte sowie im Impfausweis erfolgen.

Da künftig dieser besser schützende Impfstoff eingesetzt werden soll, dürfen bzw. sollten die noch vorhandenen Vials der XBB.1.5-Impfstoffe fachgerecht entsorgt werden.

Ausnahme

Bislang waren für 5- bis 11-jährige Kinder nur noch Chargen des Impfstoffs Comirnaty XBB.1.5 mit Haltbarkeit bis 31. Juli 2024 verfügbar. Das ZEPAI teilt aber mit, dass eine weitere Charge für Kinder von 5 bis 11 Jahren mit dem Verfalldatum 31. August zur Verfügung stehe, damit die Versorgung dieser Altersgruppe bis zur Auslieferung des an JN.1 angepassten Impfstoffs am 12. August sichergestellt ist.

Ab dem 1. September 2024 ist außerdem Nuvaxovid XBB.1.5 nicht mehr verfügbar, da dieser proteinbasierte COVID-19-Impfstoff des pharmazeutischen Unternehmers Novavax laut ZEPAI zum 31. August 2024 das Ende der Haltbarkeitsdauer erreicht.

Quelle: Medical-Tribune-Bericht