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eHealth-Gesetz: Zurück in der Zukunft

Im Dezember wird das sog. eHealth-Gesetz alle gesetzgeberischen Hürden genommen haben. Doch es ist absehbar, dass bald ein zweites Gesetz folgt. Eine zentrale Rolle bekommt die elektronische Patiente

Okay, ich bin schuld!

Unsere Kolumnistin übt sich in der Rolle als Überbringerin schlechter Nachrichten, respektive Diagnosen und weigert sich dann noch, Fango und Massage zu verschreiben. Über wütende Patienten mit Anspru

CartoonEXKLUSIVELetter - Titel des Cartoons 3

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Implantatpass: Hilfe bei Rückrufaktionen

Herzklappen, Knie- und Fingergelenke, Blutgefäße, Schwellkörper, Brüste – vieles lässt sich ersetzen bzw. wiederherstellen. Doch Transparenz gibt es dabei nicht überall. Der seit Oktober an den Patien

Ich bin keine Marionette für Berufspatienten

Unsere Kolumnistin über einen ganz besonderen Patienten, über Psychotherapie und geduldiges Zuhören. Wie viel muss sich eine Hausärztin bieten lassen? Der Mann „in den besten Jahren“, also Mitte 40,

TK zur Osteopathie: Ärztliche Anordnung reicht weiterhin

Entzieht ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf den gesetzlichen Krankenkassen den Boden für die Kostenerstattung von Osteopathie, soweit diese von Physiotherapeuten ohne Heilpraktikererlaubnis

Urteil: Osteopath muss Arzt oder Heilpraktiker sein

Viele gesetzliche Krankenkassen bieten Osteopathie als Satzungsleistung an. Das OLG Düsseldorf hat nun aber entschieden, dass Physio­therapeuten ohne ärztliche Approbation oder Erlaubnis nach dem Heil

Die Flüchtlinge sind für uns kein Problem

Wie gehen Sie mit Flüchtlingen in Ihrer Praxis um? Sprachprobleme und kulturelle Unterschiede sind oft das geringsten Problem. Wie reagiert ihr Stamm-Klientel und was dürfen Sie überhaupt abrechnen? D

arztCME: Nutzen Sie das online-Fortbildungsportal!

In Kooperation mit arztCME präsentieren wir Ihnen ein attraktives Programm an zertifizierten digitalen Fortbildungskursen. Sie finden unser gemeinsames Fortbildungsangebot auf arztCME.de: Klicken Sie

Gutes Geld für gutes Kodieren – wer braucht da noch die HzV?

Hessens Vertragsärzte dürfen sich über extrabudgetäres Honorar von der Techniker Krankenkasse und den BKKen des Landesverbandes Süd freuen. Nach dem Muster des „Betreuungsstrukturvertrags“ der AOK von
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