Leitlinie Hautkrebsprävention 74 neue Empfehlungen
Hierzulande erkranken noch immer 21.200 Personen jährlich an einem malignen Melanom und 137.700 an einem nicht-melanozytären dermatologischen Tumor. Der Prävention kommt daher nach wie vor eine große Rolle zu.
Die Leitlinienkommission der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, der Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Krebshilfe veröffentlichte dieses Jahr ein Update der S3-Leitlinie zur Prävention von Hautkrebs. Insgesamt wurden 164 Empfehlungen und Statements, davon 74 neu, konsentiert.
Besonders die Kapitel zur Primärprävention wurden stark überarbeitet. Die dazu zählenden Maßnahmen setzen weit vor der Entstehung einer Erkrankung an und zielen darauf ab, Risikofaktoren zu reduzieren, schreiben die Autoren unter der Federführung der DKG.
Wolken schützen nicht richtig vor UV-Strahlung
Hier kommt der Aufklärung – durch den Arzt und über die Medien – eine große Bedeutung zu. Insbesondere Eltern mit Kindern im Kindergartenalter, aber auch Erzieher, Lehrer und Leiter von Kitas sollen über die UV-Strahlung als Risikofaktor für dermatologische Tumoren und über die unzureichende Schutzfunktion von Wolken aufgeklärt werden, so die Experten.
Die Kommunikation sollte alltagsrelevante Aspekte, die subjektive Nutzenwahrnehmung der UV-Exposition und das Schönheitsideal gebräunter Haut adressieren. Weiterhin sollte die digitale Medienkompetenz der Bevölkerung gefördert werden, um gezielter Informationen zu Hautkrebs und dessen Prävention zu finden, zu verstehen und in ihrer Qualität beurteilen zu können.
Auf ausreichende Vitamin-D-Produktion achten
Die Leitlinienkommission betont: Angemessene protektive Maßnahmen sind ganz besonders für Personen mit erhöhtem Risiko wichtig (s. Kasten). Ein spezielles Augenmerk richten die Autoren auf die Kinder. Bei ihnen wirke ein textiler Sonnenschutz gegenüber der Entstehung von Nävi protektiv. Ob dies auch für Sonnenschutzmittel gilt, sei unklar.
Risikogruppen identifizieren
- Kinder (insbesondere Babys) und Jugendliche,
- Menschen, die eher Sonnenbrand als Bräune entwickeln,
- Individuen mit hellerer Haut, hellem oder rotem Haar oder vielen Sonnenbrandflecken,
- Personen mit vielen, auffälligen und/oder angeborenen Nävi,
- Menschen mit einer Immunsuppression,
- Individuen mit einer persönlichen oder familiären Vorgeschichte von Hautkrebs,
- Gruppen, die viel Zeit in der Sonne verbringen und daher einem erhöhten Hautkrebsrisiko ausgesetzt sind.
Schutz vor UV-Strahlung am Arbeitsplatz gefordert
Sind Mitarbeiter im Freien einer intensiven UV-Strahlung ausgesetzt, sollen gezielte technische, organisatorische und personenbezogene Schutz- und Präventionsmaßnahmen in den Alltag integriert werden. Beispielsweise sollen Arbeitsplätze und Orte der Pausen die Möglichkeit zu einem Aufenthalt im Schatten bieten und Außentätigkeiten nicht mittags stattfinden. Die Beschäftigten sind außerdem über die Gesundheitsrisiken der UV-Strahlung sowie abzuleitende protektive Maßnahmen zu informieren. Notwendige Mittel sollen am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Maßgeblich überarbeitet wurde das Kapitel zur Sekundärprävention. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin bewertet die Evidenz für den Nutzen eines generellen Hautkrebsscreenings im Vergleich zu einer opportunistischen Maßnahme weiterhin als unzureichend. Seit Einführung des Screenings sei die Mortalität an dermatologischen Tumoren in Deutschland nicht gesunken. Daher soll kein anlassloses Hautkrebsscreening angeboten werden. Eine standardisierte Ganzkörperinspektion der Haut soll durch Ärzte erfolgen, die an einer speziellen, in der Krebsfrüherkennungsrichtlinie definierten Fortbildung zur Früherkennung von Hautkrebs teilgenommen haben. Weitere Änderungen hinsichtlich des Screenings sind u.a.:- Die Zeitspanne bis zum nächsten Termin zur weiteren Befundsicherung bei Verdacht auf ein malignes Melanom oder Plattenepithelkarzinom soll zehn Tage nicht überschreiten. Die Zeit bis zum nächsten Termin nach Verdacht auf ein Basalzellkarzinom kann individuell angepasst werden.
- Dermatologen sollen zur Verdachtsdiagnostik pigmentierter und nicht-pigmentierter Haut- und Nagelveränderungen die Dermatoskopie anbieten. Sie sollen darin ausgebildet sein.
- Die Hautselbstuntersuchung soll empfohlen werden.
Quelle: S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs; Version 2.0 – März 2021 AWMF-Reg-Nr.: 032/052OL; www.amwf.org