Cannabis auf Rezept – so geht's
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Seit dem 10. März dieses Jahres haben gesetzlich Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung Anspruch auf die Versorgung mit Cannabis – wenn der Behandler sie für notwendig hält. "Damit liegt die Therapiehoheit allein beim Arzt und geht nicht an GKV oder MDK", berichtete Dr. Johannes Horlemann vom Regionalen Schmerzzentrum DGS* in Geldern auf einer Pressekonferenz.
Patient muss nicht erst alle Alternativen durchlaufen
Das heißt auch, dass der Patient nicht erst alle theoretisch denkbaren Alternativen durchlaufen muss. Erstattungsfähig sind eine ganze Reihe von Zubereitungen (s. Kasten), bezüglich der Einnahmemodalität (z.B. inhalative Darreichung, Tropfen, Kapseln) …
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