Cannabis-Dunst lichtet sich
Seit die Regelungen zur Versorgung von schwer kranken Patienten mit Cannabisarzneimitteln in Kraft traten, gingen nach Angaben des AOK-Bundesverbandes bei den Ortskrankenkassen 7600 Anträge zur Verordnung von medizinischem Cannabis ein. Die Ablehnungsquote beträgt 36 %. Dass Anträge nicht positiv beschieden werden können, liege vielfach daran, dass diese formell unvollständig seien, erklärt die Pressereferentin des AOK-Verbandes, Christine Göpner-Reinecke. Arzt und Patient hätten aber die Möglichkeit, den Antrag erneut einzureichen.
Laut Göpner-Reinecke fehlen oft die gesetzlich vorgeschriebene medizinische Begründung des Antrags oder Ausführungen zu den bisherigen Therapien. „Immer wieder erreichen die AOK auch Anträge von Patienten, bei denen keine Erkrankungen im Sinne des Gesetzes vorliegen oder bei denen die Standardtherapien nicht ausgeschöpft wurden.“ Das sei z.B. beim Bandscheibenvorfall so, der bislang nur mit Wärmetherapie behandelt wurde.
Bei der Barmer wurden ca. 2900 Anträge eingereicht; 1730 wurden nach Begutachtung durch den MDK bewilligt, knapp 1130 abgelehnt. „Medizinisches Cannabis ist aus der Versorgung schwer kranker Menschen heute nicht mehr wegzudenken. Es ist aber kein Allheilmittel. Daher bleibt es immer eine individuelle Entscheidung, bei der für jeden Patienten Nutzen und Risiken möglicher Alternativen gegeneinander abgewogen werden müssen“, so der Barmerchef und Arzt, Professor Dr. Christoph Straub.