Arzt kämpfte per Hungerstreik für Cannabis als Medizin
© Franjo Grotenhermen
Dr. Grotenhermen ist selbst schwerkrank und überwiegend ans Bett gefesselt. 1992 wurde er als Vertragsarzt verrentet. Inzwischen ist er aber wieder privatärztlich im nordrhein-westfälischen Rüthen tätig. Als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin und Geschäftsführer der International Association for Cannabinoid Medicines setzt er sich für Anerkennung von Cannabis als Therapeutikum ein. Während seines Hungerstreiks habe er weitergearbeitet, sagt er.
Das Gesetz, das den medizinischen Einsatz von Cannabis zulasten der Krankenkassen legalisierte, „erweist sich in der Praxis als Bürokratiemonster“, meint Dr. Grotenhermen. Daher sei eine Behandlung mit Cannabis und Cannabinoiden für Kassenärzte „unattraktiv“. Viele Patienten würden keinen Arzt finden, der ihnen einen legalen Zugang zu einer Behandlung eröffne. Sie seien weiterhin auf eine juristisch illegale Versorgung angewiesen, auch wegen der Lieferengpässe bei medizinischem Cannabis. Ihnen drohten Strafverfahren. „Das ist nicht mehr hinnehmbar“, meint der Arzt.
Dr. Grotenhermen verlangt eine grundsätzliche Klarstellung im Betäubungsmittelgesetz. Die Strafverfolgung von Patienten, denen ein Arzt die Notwendigkeit einer Therapie mit Cannabis bescheinigt habe, müsse beendet werden. „Die Notwendigkeit einer Cannabistherapie sollte nicht von der Justiz, einer staatlichen Behörde oder einer Krankenkasse beurteilt werden, sondern wie bei anderen Therapieverfahren von einem Arzt.“
Der Hungerstreik ist beendet. Das Ziel, Aufmerksamkeit zu erzielen, hat Dr. Grotenhermen erreicht. Sein Ziel, dass der Einsatz von Cannabis nur eine Sache von Arzt und Patient sein soll, will er weiterverfolgen. Die Bundesregierung betont, dass sie den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen bei der Kostenerstattung für eine Cannabistherapie beibehalten will. Dieser werde dem Ausnahmecharakter der Regelung gerecht, heißt es in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion.
Quelle: Medical-Tribune-Bericht