Medizin und Markt Autor: Mit freundlicher Unterstützung der Bionorica Ethics GmbH

Seit eineinhalb Jahren dürfen Ärzte cannabisbasierte Wirkstoffe wie Dronabinol zulasten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verordnen. Seit eineinhalb Jahren dürfen Ärzte cannabisbasierte Wirkstoffe wie Dronabinol zulasten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verordnen. © iStock/Visivasnc

Fit für die Cannabinoid-Verordnung: Das Wichtigste zur Cannabinoid-Therapie und Verordnung von Antragstellung bis Wirkeigenschaften sowie CME-zertifizierte Cannabinoid Collegs und zur DGS-Praxisleitlinie „Cannabis in der Schmerztherapie“.

Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) hat sich in ihrer Praxisleitlinie zur Verwendung von Cannabis in der Schmerztherapie gleich in mehrerlei hinsicht klar positioniert und damit Mut bewiesen:

  • Für den Einsatz oraler Cannabinoide in Form von Fertig- oder Rezepturarzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol, Nabiximols oder Nabilon in Indikationen, in denen das Gesamtbild aus Studien- und Erfahrungsevidenz für einen möglichen Behandlungserfolg spricht – jeweils dann, wenn die etablierten Therapieformen nicht zum Ziel führen; das betrifft vor allem verschiedene chronische Schmerzformen, Tumorschmerz, Anorexie/Kachexie, Übelkeit/ Erbrechen, aber auch palliative Situationen.…

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