Teilzeitarbeit von Ärzten Dr. Müller ist nur dienstags da
Für ihre Auswertung berücksichtigten Dr. Hirotaka Kato, University of California, und Kollegen die Datensätze von über 390.000 Hospitalisierungen im Zeitraum zwischen 2011 und 2016. Um die Ergebnisse untereinander besser vergleichen zu können, schlossen sie nur medizinische Notfälle ab einem Alter von 65 Jahren ein. Die insgesamt gut 19.000 behandelnden Ärzte wurden anhand ihrer jährlichen Arbeitszeit vier Gruppen zugeteilt. Ihre Anwesenheit reichte von 58 (Gruppe 1) bis 163 Tage im Jahr (Gruppe 4). Dabei entsprechen 163 Tage in etwa einer Vollzeitstelle.
30-Tages-Mortalität lag bei 10,5 % vs. 9,6 %
Je weniger die Ärzte im Krankenhaus präsent waren, desto mehr stieg die durchschnittliche 30-Tages-Mortalität ihrer Patienten: Bei einer Beschäftigungszeit von 58 Tagen pro Jahr betrug sie 10,5 % – vs. 9,6 %, wenn die Mediziner Vollzeit arbeiteten.
Eine mögliche Erklärung sehen die Autoren darin, dass den betreffenden Ärzten Wissen und Erfahrung im Umgang mit den Patienten fehle. Zudem leide die Kommunikation mit dem Klinikpersonal, was in schlechterer Zusammenarbeit resultieren könne.
Professor Dr. James Goodwin von der University of Texas in Galveston zieht im begleitenden Kommentar Parallelen zu Adam Smiths Prinzip der Spezialisierung: Je stärker sich ein Arbeiter auf eine Aufgabe konzentriert, desto mehr steigen Effizienz und Qualität seiner Arbeit. Ein Arzt, der sich gleichzeitig auch noch mit Forschung und Lehre beschäftigt, wird nie so spezialisiert sein wie jemand, der 90 % seiner Zeit der Patientenversorgung widmet, so die Hypothese.
In der Studie ließen sich keine arbeitszeitspezifischen Unterschiede hinsichtlich der 30-Tage-Rehospitalisierungsrate erkennen. Das sei erstaunlich, so Prof. Goodwin, da diese Kennzahl eher Auskunft über die Versorgungsqualität eines Krankenhauses geben sollte als die Mortalität.
Quellen:
1. Kato H et al. JAMA Intern Med 2021; DOI: 10.1001/jamainternmed.2021.5247
2. Goodwin J. JAMA Intern Med 2021; DOI: 10.1001/jamainternmed.2021.5246