Fatale Fehler – Neurochirurg langt voll daneben
Fall 1:
Ein 50-Jähriger erhält im Jahr 2002 wegen eines Bandscheibenvorfalls und einer Myelopathie auf Höhe C5/6 ein Titaninterponat. Mehr als 15 Jahre später kontrolliert man wegen anhaltender Brachiocephalgien und Kribbelparästhesien seine HWS mittels MRT. Der Wirbelkörperabstandshalter sitzt nach wie vor gut. Doch es finden sich Osteochondrosen (C3/4), Protrusionen (C3/4 und C4/5) und ein kleiner links mediolateraler Prolaps auf Höhe C6/7. Auch ist eine (relative) Spinalkanalstenose (C3/4 und C4/5) erkennbar. Der Neurochirurg, der den ersten Eingriff durchgeführt hat, erachtet jedoch keinen dieser Befunde als operationswürdig.
Kurze Zeit später erheben die Neurologen einer Klinik bei…
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