Fatale Fehler – Neurochirurg langt voll daneben

Autor: Birgit Maronde

Wenn Neurochirurgen etwas falsch machen, kann das schwerwiegende Folgen haben. Wenn Neurochirurgen etwas falsch machen, kann das schwerwiegende Folgen haben. © iStock/KatarzynaBialasiewicz

Die Fehler von Ärzten beurteilen zu müssen, kann bedrückend sein. Vor allem dann, wenn der Behandlungsfehler für die betroffenen Patienten schwerwiegende Folgen hat. Ein Gerichtssachverständiger aus Hannover stellte zwei eindrucksvolle Fälle vor, die er zu begutachten hatte.

Fall 1:

Ein 50-Jähriger erhält im Jahr 2002 wegen eines Bandscheibenvorfalls und einer Myelopathie auf Höhe C5/6 ein Titaninterponat. Mehr als 15 Jahre später kontrolliert man wegen anhaltender Brachiocephalgien und Kribbelparästhesien seine HWS mittels MRT. Der Wirbelkörperabstandshalter sitzt nach wie vor gut. Doch es finden sich Osteochondrosen (C3/4), Protrusionen (C3/4 und C4/5) und ein kleiner links mediolateraler Prolaps auf Höhe C6/7. Auch ist eine (relative) Spinalkanalstenose (C3/4 und C4/5) erkennbar. Der Neurochirurg, der den ersten Eingriff durchgeführt hat, erachtet jedoch keinen dieser Befunde als operationswürdig.

Kurze Zeit später erheben die Neurologen einer Klinik bei…

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